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Stichtag 31.März 2023

Meldepflicht: Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbeitern müssen schwerbehinderte Menschen beschäftigen

Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2023 ihre Beschäftigungsdaten für das Kalenderjahr 2022 anzuzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten geht es elektronisch. Die Beschäftigungs- und Anzeigepflicht gilt auch für Unternehmen, die im Jahr 2022 von Kurzarbeit betroffen waren. Kostenlose Software Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elannutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.deunter der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Die elektronische Anzeige mit IW- Elan hat viele Vorteile, es ist keine Unterschrift und kein
21.02.2023
Dr. Axel Bernstein

Bewusstsein für IT-Sicherheit stärken

Bad Segeberg (em/lr) Im November haben der Bundesminister des Inneren, Thomas de Maizière, und der Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Michael Hange, den Bericht zur Lage der ITSicherheit in Deutschland 2015 vorgestellt. Der Angriff auf das Netzwerk des Deutschen Bundestages ist eines der prominentesten Beispiele des Jahresberichtes. Der Angriff hat deutlich gezeigt, wie verletzlich unsere digitale Infrastruktur sein kann auch im Parlament. Der Angriff steht beispielhaft für eine Advanced Persistent Threat (APT), ein Angriff auf ITSysteme, bei dem den Angreifern viel Zeit und in großer Menge Geld, Informationen und Entwicklungskapazitäten zur Verfügung stehen. Grundstein für die Sicherheit Mit der Verabschiedung des IT-Sicherheitsgesetzes in diesem Jahr hat die Politik einen ersten Grundstein zur Steigerung des Bewusstseins für das Thema gelegt. Ziel ist es, die ITSicherheit von Betreibern kritischer Infrastrukturen
11.01.2016
Thomas R. Koehler

IT-Sicherheit ist Chefsache

München (em/lm) Sie kommen beinahe täglich die Meldungen in der Presse über immer neue Unsicherheiten weitverbreiteter technischer Systeme. Große Schlagzeilen machen dabei nur wenige Ereignisse, wie etwa die im Juli verbreitete Nachricht, dass beinahe 950 Millionen(!) derzeit im Gebrauch befindliche Android-Smartphones ganz einfach per manipulierter MMS-Nachricht zu kapern sind die Kenntnis der Telefonnummer genügt, um ein Gerät unter Kontrolle zu bringen. Doch der große Aufschrei blieb auch diesmal aus, zu sehr haben wir uns anscheinend bereits daran gewöhnt, dass Informationstechnologie, auf die wir uns privat wie geschäftlich stützen und ohne die unsere moderne Welt nicht mehr funktionieren kann, hochgradig unsicher ist. Sicherheit etwa im gerade angesprochenen Smartphone-Sektor ist relativ und lässt sich bestenfalls an einzelnen Zahlen festmachen. So wurde aus an die Öffentlichkeit gelangten Interna der italienischen Sicherheitsfirma mit dem schönen Namen „H
29.09.2015