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Möbel-Kraft GmbH & Co. KG
Segeberger ImmobilienTage Oktober 2026 – Letzte Ausstellerplätze sichern
31.08.2026
WEP
Energieküste präsentiert sich auf der WindEnergy in Hamburg
Hamburg/Kreis Pinneberg. Auf der WindEnergy Hamburg, eine der weltweit führenden Fachmessen für On- und Offshore-Windenergie, trifft sich vom 22. bis 25. September 2026 die internationale Windenergiebranche. Die Messe vereint Aussteller aus der gesamten Wertschöpfungskette der Windindustrie, präsentiert neueste Technologien und bietet eine Plattform für Austausch, Innovation und internationale Kooperation.
Auf dem schleswig-holsteinischen Gemeinschaftsstand in Halle A4 | Stand A4.241 zeigen hiesige Aussteller, wie viel Kompetenz, Innovationskraft und Zukunftsfähigkeit aus dem echten Norden kommt. Dabei sein wird auch die Energieküste, die Dachmarke der vier Westküstenkreise der Regionalen Kooperation, in der die WEP und der Kreis Pinneberg Partner sind.
WindEnergy Hamburg
22.-25. September 2026
www.windenergyhamburg.com
28.08.2026
Handwerkskammer Hamburg
Handwerkliche Designkompetenz - Tischlermeisterstücke 2026 begeistern
20.08.2026
Holzbau & Energie, Handwerk & Wohnungsbau – plus vielseitiges Kongressprogramm
Mit NordBau und CONBAU 2026 fit für die Zukunft
05.08.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Softwarevertrag unterschrieben – und dann?
Bad Segeberg. Viele Unternehmen unterschreiben Softwareverträge schneller, als sie sie rechtlich einordnen. Ein neues CRM-System, eine Cloudlösung für die Buchhaltung, eine Branchenplattform, eine KI-Anwendung für Texte oder ein Wartungsvertrag für die eigene IT: Was im Vertriebsgespräch nach einfacher Digitalisierung klingt, ist rechtlich oft ein Bündel aus Lizenzvertrag, Dienstleistung, Wartung, Datenschutz, Support, Verfügbarkeit und Haftung.
Das Problem zeigt sich meist nicht beim Start. Es zeigt sich dann, wenn die Software nicht das leistet, was erwartet wurde, Schnittstellen nicht funktionieren, Daten nicht sauber migriert werden, der Anbieter die Preise erhöht oder ein Systemausfall den Betrieb stört. Dann wird aus einem technischen Ärgernis sehr schnell eine wirtschaftliche Frage: Wer trägt den Schaden? Was war eigentlich geschuldet? Und kann sich das Unternehmen vom Vertrag lösen?
Nicht jeder Softwarevertrag ist rechtlich gleich
Bei Softwareproje
29.06.2026
Digitale Infrastruktur
Hamburger Plattform DiPlanung beim Zukunftskongress mit Public Leadership Award 2026 ausgezeichnet
11.06.2026