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Auenlandklinik Bad Bramstedt GmbH
Investorenvereinbarung für das Klinikum unterzeichnet - Politik unterstützt Plan für Gesundheitsquartier!
23.08.2024
Haus & Grund
„Baulandmobilisierungsgesetz bringt Norderstedt nicht weiter“
Norderstedt (em) Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 10. Januar der
sogenannten Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit angespanntem
Wohnungsmarkt zugestimmt. In 67 Kommunen in Schleswig-Holstein können künftig
Maßnahmen auf Basis des Baulandmobilisierungsgesetzes umgesetzt werden, so auch in Norderstedt.
In Norderstedt Stadt könnte damit die Verwaltung ihr gemeindliches Vorkaufsrecht
auf brachliegende Grundstücke ausweiten, bei dringendem Bedarf der Bevölkerung
Baugebote zur Wohnbebauung aussprechen und Befreiungen von ihren Bauplänen
zugunsten des Wohnungsbaus zulassen.
„Alles keine Maßnahmen, die uns in Norderstedt weiterbringen“, so der Vorsitzende des
Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Norderstedt und Umgebung, welcher mit seinem
Verein über 1.900 Grundeigentümer vertritt und damit für über 20% der Wohnungen in der
Stadt steht. „Die angesprochenen Punkte greifen bei uns einfach nicht“, so Wojtkowiak
weiter. „Brachlie
18.01.2023
Innenministerium Schleswig
67 Kommunen in SH haben mehr Möglichkeiten, um schneller Wohnungen bauen lassen zu können
KIEL. In 67 Kommunen in Schleswig-Holstein können künftig Maßnahmen auf Basis des Baulandmobilisierungsgesetzes umgesetzt werden. Das Ziel ist, schneller Wohnraum schaffen zu können. Voraussetzung für die Anwendung des Gesetzes ist die Identifikation von angespannten Wohnungsmärkten. Das Innenministerium hat alle 1.106 Städte und Gemeinden im Land mit Hilfe eines Gutachtens bewertet und 67 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt im Sinne von § 201a Baugesetzbuch identifiziert.
Das Kabinett in Kiel hat am 10. Januar der sogenannten Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt zugestimmt. Kommunen, die in der Verordnung aufgelistet sind, können ihr gemeindliches Vorkaufsrecht auf brachliegende Grundstücke ausweiten, bei dringendem Bedarf der Bevölkerung Baugebote zur Wohnbebauung aussprechen und Befreiungen von ihren Bauplänen zugunsten des Wohnungsbaus zulassen.
"Wir gehen davon aus, dass wir eine belastbare und umfänglich abgest
11.01.2023