Norderstedt (em) Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 10. Januar der
sogenannten Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit angespanntem
Wohnungsmarkt zugestimmt. In 67 Kommunen in Schleswig-Holstein können künftig
Maßnahmen auf Basis des Baulandmobilisierungsgesetzes umgesetzt werden, so auch in Norderstedt.

In Norderstedt Stadt könnte damit die Verwaltung ihr gemeindliches Vorkaufsrecht
auf brachliegende Grundstücke ausweiten, bei dringendem Bedarf der Bevölkerung
Baugebote zur Wohnbebauung aussprechen und Befreiungen von ihren Bauplänen
zugunsten des Wohnungsbaus zulassen.

„Alles keine Maßnahmen, die uns in Norderstedt weiterbringen“, so der Vorsitzende des
Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Norderstedt und Umgebung, welcher mit seinem
Verein über 1.900 Grundeigentümer vertritt und damit für über 20% der Wohnungen in der
Stadt steht. „Die angesprochenen Punkte greifen bei uns einfach nicht“, so Wojtkowiak
weiter. „Brachliegende Grundstücke haben wir so gut wie keine in der Stadt. Baugebote
ziehen auch nicht, da es schon immer sehr lukrativ war in Norderstedt Wohnraum zu
schaffen. Letztendlich bleibt die Befreiung von Bauplänen, welche uns auch nicht signifikant
weiterhilft, da ein Großteil des Stadtgebietes noch nicht überplant ist und somit § 34 BauGB
– also die so genannte Nachbarschaftsbebauung – gilt.“

Die Hausaufgaben liegen bei der Verwaltung. Das Bauamt müsste sich als Dienstleister der
Bauherren verstehen und viel größere Schritte in Richtung Digitalisierung unternehmen.
Leider wirkt es bisher oftmals eher hemmend.

Zuviel Bürokratie bindet erfahrungsgemäß viel Personal. Das fehlt, um Baugenehmigungen
und Bebauungspläne voranzubringen. Wir werden in Norderstedt nicht die
Wohnungsmarktprobleme und den ungebrochen Nachfragedruck der nahen Hansestadt
lösen, auch wenn dies mancher Kommunalpolitiker gerne glauben machen will. Der nahende
Kommunalwahlkampf könnte die Verordnung als politisches Instrument missbrauchen.

Es ist keine Aufgabe der Kommunen, für Wohnraum zu sorgen. Hier irrt sich die
Innenministerin. Das können private Kleinvermieter besser, die zwei Drittel aller Wohnungen
anbieten. Diese brauchen Unterstützung bei der Nachverdichtung, zum Beispiel beim
Dachgeschossausbau, der Gebäudeaufstockung oder der Hinterland Bebauung. Hier
schlummert ein gewaltiges Potenzial.

Aufgabe unserer Kommunalverwaltung und vor allem Ihrer Spitze, der Oberbürgermeisterin
und dem Baudezernenten, wäre es hingegen, unsere Stadt Norderstedt für die Zukunft und
über die Stadtgrenzen hinaus zu denken. Wollen die Norderstedter Bürger wirklich, eine
immer dichtere und höhere Bebauung? Wollen wir den Wohnraum für Hamburg zur
Verfügung stellen und damit zur Schlafstadt in der Metropolregion werden? Oder fokussieren
wir uns auf unsere eigene Identität, der vier zusammengewachsenen Ortsteile und die
mittlerweile 50 Jahre junge Stadt Norderstedt, welche lange Zeit eine Idee voraus war,“
schließt Wojtkowiak.