Im Anschluss an das Fünfte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften (5. HwO-ÄnderungsG) vom 9. Juni 2021 ist die Verordnung über das Zulassungs- und allgemeine Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben (Meisterprüfungsverfahrensverordnung; MPVerfV) neu zu fassen. Den Referentenentwurf (PDF, 562 KB) für diese Neufassung leiten dabei dieselben Ziele wie den Gesetzesgeber bei Erlass des 5. HwO-ÄnderungsG: die Flexibilität für die Prüfenden zu erhöhen und so das Ehrenamt zu stärken sowie zugleich rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen zu ermöglichen.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung war zunächst das Prüfungswesen im Bereich der Gesellenprüfungen des Handwerks flexibilisiert worden. Dann hat das 5. HwO-ÄnderungsG in der Handwerksordnung (HwO) auch das Meisterprüfungswesen umfassend modernisiert und flexibilisiert. Mit den Prüfungskommissionen wurde ein neuer Gremientyp geschaffen, der das Prüfungsgeschehen arbeitsteilig mit den hergebrachten Meisterprüfungsausschüssen übernimmt. Begleitend wurde die Verordnungsermächtigung zum Erlass der MPVerfV umfassend neu gefasst.

Nun sind in der MPVerfV die neuen Strukturvorgaben der HwO mit konkreten Verfahrensregeln handhabbar zu machen und die Vorgaben der neuen Ermächtigungsgrundlage umzusetzen. Der Referentenentwurf zur Neufassung gibt dabei insbesondere im Detail vor, wie Prüfungskommissionen konkret gebildet werden und wie Meisterprüfungsausschüsse und Prüfungskommissionen arbeitsteilig zusammenwirken. Zudem regelt er ausdrücklich den Umgang mit Antwort-Wahl-Aufgaben in schriftlichen Prüfungsleistungen sowie die digitale Durchführung solcher Prüfungsleistungen.

Derzeit befindet sich der Referentenentwurf in der Zuleitung zum Bundesrat, dessen Zustimmung die Neufassung bedarf. Die Ressortabstimmung sowie die Länder- und Verbändeanhörung sind abgeschlossen; sachgerechte Änderungsvorschläge wurden im Referentenentwurf berücksichtigt.