Bad Segeberg. Für viele kleine und mittlere Unternehmen wirkt die Zusammenarbeit mit einem Mietwäsche-Anbieter zunächst wie eine unkomplizierte Lösung: regelmäßige Lieferung sauberer Wäsche, planbare Kosten, kein Aufwand für Anschaffung oder Instandhaltung. Doch was auf den ersten Blick so praktisch erscheint, enthält häufig – wie viele Geschäftsführer erst bei Vertragsende feststellen – versteckte Fallstricke.

Ein besonders problematischer Bereich betrifft ungeschriebene Kaufzwänge am Ende der Vertragslaufzeit, die in den AGB mancher Anbieter regelrecht „versteckt“ werden.

Das Problem: Kaufzwang für gebrauchte Wäsche durch intransparente AGB-Klauseln

Viele Anbieter formulieren ihre Vertragsbedingungen so, dass der Kunde nach Ablauf des Vertrages verpflichtet ist, die im Umlauf befindliche Wäsche zu einem sogenannten „Restwert“ zu erwerben. Wie dieser Restwert genau berechnet wird oder welchen realen Zustand die Wäsche tatsächlich hat, wird dabei selten offen erläutert.

Typische kritische Klauseln beinhalten etwa:

  • eine Pflicht zum Ankauf der verwendeten Wäsche nach Vertragsende,
  • einseitige Bewertungsmethoden des Anbieters, deren Grundlage nicht näher erläutert wird,
  • strenge Rückgabebedingungen, die in der Praxis kaum erfüllbar sind.

Die Folge ist häufig eine überraschend hohe Abschlussrechnung – gerade für Unternehmen, die ihre Kosten sorgfältig planen müssen, ist das ein Problem.

Warum diese Klauseln so gefährlich sind

1. Unerwartete Zusatzkosten

Unternehmen erhalten nicht selten Rechnungen, deren Höhe die gesamte bisherige Mietsumme übersteigt – ein Risiko, das vielen Kunden beim Vertragsabschluss schlicht nicht bewusst war.

2. Fehlende Transparenz

Die finanziellen Folgen werden vorab oft nur vage beschrieben, sodass Geschäftsführer, die verständlicherweise stark ausgelastet sind, die Tragweite der Vertragsgestaltung nicht unmittelbar erkennen.

3. Keine wirtschaftliche Logik

Gebrauchte Wäsche, die über Jahre im täglichen Einsatz stand, besitzt meist keinen realen Marktwert mehr – dennoch wird sie dem Kunden zu Preisen verkauft, die in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Zustand stehen.

Wie Geschäftsführer sich schützen können

1. Vertragsunterlagen vorab prüfen lassen

Eine juristische Durchsicht kann teure Überraschungen verhindern und hilft dabei, Klauseln zu erkennen, die später zum Problem werden könnten.

2. Auf klare und faire Rückgaberegelungen bestehen

Seriöse Anbieter legen offen, unter welchen Bedingungen eine Rückgabe möglich ist, und vermeiden Klauseln, die den Kunden über Gebühr belasten würden.

3. Gesamtkosten statt nur Mietpreis betrachten

Ein günstiger monatlicher Preis wirkt attraktiv – kann aber, wenn hohe Restwerte hinzukommen, langfristig teurer sein als ein vermeintlich „preisintensiveres“ Angebot.

Fazit und Handlungsempfehlung

Wer als Geschäftsführer Verantwortung trägt, sollte bei Mietwäscheverträgen ganz genau hinschauen, da diese Verträge teilweise Regelungen enthalten, die erst am Ende richtig teuer werden. Wenn Sie bereits mit einem Anbieter in Streit geraten sind – oder wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Vertrag solche Fallstricke enthält –, zögern Sie nicht, rechtlichen Rat einzuholen. Die Klärung durch einen Anwalt, der mit dieser Vertragsgestaltung vertraut ist, kann viel Ärger und erhebliche Kosten ersparen.

Hinweis: Dieser Text ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Er wurde mit Unterstützung von KI erstellt, jedoch redaktionell überarbeitet und fachlich geprüft.