Norderstedt (em) Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe weist Beschwerde des Strandhauses ab. Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts rechtskräftig und der Mietvertrag zwischen den Stadtwerken Norderstedt und der Strandhaus GmbH wirksam gekündigt. Der Stadtpark Norderstedt sucht einen neuen Pächter zum Saisonbeginn.

Nach einer rund drei Jahre währenden Auseinandersetzung erklärte das Oberlandesgericht Schleswig den im Mai 2020 zwischen dem ehemaligen ARRIBA Manager und der Strandhaus Norderstedt GmbH geschlossenen Mietvertrag für wirksam gekündigt und schloss eine Revision gegen die Entscheidung in seinem Urteil gleichzeitig aus. Das Urteil war vorläufig vollstreckbar und das Strandhaus wurde bereits im November geräumt.

Die von der Strandhaus Norderstedt GmbH daraufhin beim Bundesgerichtshof eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde von den Karlsruher Richterinnen und Richtern als unbegründet zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts rechtskräftig.

Die Stadtwerke Norderstedt und der Stadtpark Norderstedt begrüßen die aus ihrer Sicht nicht unerwartete Entscheidung. Nun könne die bereits begonnene Neuausrichtung der beliebten Location in Ruhe fortgesetzt werden. Der in der Obhut des Stadtpark Norderstedt durch den Geschäftsführer Kai Jörg Evers bereits im Januar 2024 begonnene Bewerbungs- und Vergabeprozess zur Findung eines neuen Pächters soll es ermöglichen, bereits zum Saisonbeginn am 1. Mai – dem sogenannten Parkerwachen – ein begrenztes gastronomisches Angebot zu präsentieren.