Kreis Segeberg (em) Die Corona-Schlussabrechnungen bereiten Steuerberatern bundesweit große Herausforderungen. Auch in Schleswig-Holstein bemängeln Betroffene, dass der aktuelle Prüfprozess der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen nicht zweckgemäß sei und den Berufsstand überfordere. Die Bewilligungsstellen der Länder sind schon heute nicht in der Lage, die eingereichten Schlussabrechnungen abzuarbeiten. Von den seit Mai 2022 eingereichten fast 400.000 Schlussabrechnungen sind bundesweit nur rund 15 Prozent, ca. 60.000 Fälle, beschieden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat daraufhin einen Gesetzentwurf zur Verlängerung erarbeitet und in den Deutschen Bundestag eingebracht. Dazu Melanie Bernstein (CDU), Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Segeberg - Stormarn-Mitte und Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Segeberg:

"Es ist dringend nötig, die Abgabefrist für die verbliebenen Schlussabrechnungen vom 31. März 2024 auf den 31. Dezember 2024 zu verlängern! Das schafft Planungssicherheit für Unternehmen, prüfende Dritte und Bewilligungsstellen. Die Ampel hat unseren Antrag dazu in den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Das macht Hoffnung, denn auch die Wirtschaftsminister von Bund und Ländern haben nun auf unsere Initiative hin vereinbart, dass die Abgabefrist bis zum 30. September 2024 verlängert werden soll. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung!

Wichtig ist auch: Die Prüfung der Schlussabrechnungen - sowohl bei der Auswahl der Stichproben als auch bei der Durchführung - muss endlich risikoorientiert vorgenommen werden. Es wäre zweckmäßig, bei der Prüfung der Corona-Schlussabrechnungen ein Risikomanagementsystem wie bei der Steuererhebung oder der Geldwäschebekämpfung einzusetzen. Damit könnte insbesondere erreicht werden, dass sich die Bewilligungsstellen der Länder auf die Bearbeitung tatsächlich prüfungsbedürftiger Fälle konzentrieren. Schließlich brauchen Unternehmen und prüfende Dritte mehr Zeit, um Rückfragen der Bewilligungsstellen zu beantworten. Die aktuelle Frist von 14 Tagen kann bei den prüfenden Dritten und Unternehmen regelmäßig nicht eingehalten werden. Deshalb fordern wir weiterhin, Unternehmen und prüfenden Dritten eine Antwortfrist von mindestens vier Wochen einzuräumen."