KIEL. Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 14. Mai 2024 eine erste Änderung des Landesentwicklungsplans auf den Weg gebracht. Das Kabinett stimmte dem Entwurf einer Teilfortschreibung zum Thema "Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen" zu. "Mit der Änderung wollen wir in den ländlichen Räumen einen verstärkten Anreiz für mehr Geschosswohnungsbau und flächensparendes Bauen schaffen", erläuterte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack die geplante Änderung.

Der wohnbauliche Entwicklungsrahmen gibt vor, wie viele Wohnungen in Gemeinden entstehen können, die keine landesplanerischen Schwerpunkte für den Wohnungsbau sind. Schwerpunkte sind zum Beispiel Zentrale Orte, Gemeinden auf den Siedlungsachsen oder Gemeinden mit besonderen Funktionen. Durch die Änderung sollen kleine Wohnungen und Wohnungen, deren Bau wenig Fläche in Anspruch nimmt, nur noch zur Hälfte statt wie bislang zu zwei Dritteln auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen angerechnet werden. Dazu zählen Wohnungen, die in Mehrfamilienhäusern, Wohnheimen oder zum Beispiel durch einen Dachausbau entstehen, sowie andere kleine Wohnungen bis zu 50 Quadratmetern Wohnfläche.

Formal erfolgt die Änderung durch eine Landesverordnung. Fachlich betroffene öffentliche Stellen sowie die Öffentlichkeit können vom 25. Juni bis 27. August 2024 zum Entwurf Stellung nehmen, beispielsweise auf der Online-Beteiligungsplattform BOB-SH. Dort stehen bereits alle Unterlagen zur Verfügung. Das Innenministerium wird die Stellungnahmen anschließend auswerten und die Verordnung bei Bedarf anpassen. Die Änderungen sollen 2025 in Kraft treten.

Der Landtag hatte im vergangenen Jahr beschlossen, den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen weiterzuentwickeln und den Landesentwicklungsplan zu ändern. Darüber hinaus sind weitere Teilfortschreibungen zu den Themen "Windenergie an Land" und "Gewerbe und Energieversorgung" geplant, um den Landesentwicklungsplan an aktuelle Entwicklungen anzupassen.