Gemeinden im ländlichen Raum Schleswig-Holsteins können künftig leichter Wohnraum schaffen. Wohnungen mit geringem Flächenverbrauch, etwa in Mehrfamilienhäusern oder Dachausbauten, werden künftig weniger stark begrenzt, wie Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) mitteilte. Der wohnbauliche Entwicklungsrahmen begrenzt den Neubau von Wohnungen im ländlichen Raum auf zehn Prozent des Bestandes von Ende 2020.
Er gilt für die Jahre 2022 bis 2036. Die Wohnungen mit geringem Flächenverbrauch werden künftig nur noch zur Hälfte statt wie bisher zu zwei Dritteln auf den Entwicklungsrahmen angerechnet. Die Landesregierung hat den Landesentwicklungsplan entsprechend geändert.
Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):
„Die sozialen Vermieter begrüßen alles, was die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ermöglicht. Das Land hat jetzt den Bau von Wohnungen im ländlichen Raum erleichtert – nun sind die Kommunen gefordert, diese Möglichkeit zu nutzen und entsprechendes Planrecht zu schaffen.
Allerdings gehe ich nicht davon aus, dass auf dem flachen Land jetzt massenhaft Wohnungen entstehen. Zwar haben sich in den vergangenen Jahren die Möglichkeiten für Homeoffice verbessert. Aber nach wie vor ziehen junge Menschen eher vom Land in die Stadt als umgekehrt.
Die jetzt von der Landesregierung getroffene Entscheidung ist ein Puzzelteil im Bemühen um die Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Notwendig ist, den ersten Schritten der Entbürokratisierung und der Entschlackung der Bauordnung weitere Schritte folgen zu lassen.“