KIEL. Das Kabinett hat am 8. April die zweiten Entwürfe zur Neuaufstellung der Regionalpläne für die drei Planungsräume in Schleswig-Holstein beschlossen. Die neuen Regionalpläne für die Planungsräume I, II und III legen die anzustrebende räumliche Entwicklung für die nächsten 15 Jahre ab Inkrafttreten der Pläne fest. Sie konkretisieren die Vorgaben des Landesentwicklungsplans und berücksichtigen regionale Besonderheiten. Die Regionalpläne sind eine entscheidende planerische Grundlage für die räumliche Weiterentwicklung der Kommunen vor Ort. Sie sind dabei wohl austariert zwischen der Vorgabe von Zielen und Rahmenbedingungen und dem Erhalt des erforderlichen Gestaltungsspielraums der Kommunen vor Ort.

Mit den zweiten Entwürfen der Regionalpläne wird ein weiterer wichtiger Schritt im Aufstellungsprozess erreicht. Das Beteiligungsverfahren für die ersten Entwürfe war im November 2023 abgeschlossen worden. "Wir haben bei diesem ersten Beteiligungsverfahren viele wertvolle Hinweise bekommen", erklärt Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack. "Diese Hinweise haben wir nach erfolgter Abwägung in den Regionalplänen berücksichtigt. Die Änderungen bedeuten aber auch, dass es für jeden Regionalplan einen zweiten Entwurf und ein erneutes Beteiligungsverfahren geben muss."

Gegenüber den ersten Entwürfen der drei Pläne sind sowohl die Karten als auch die Texte geändert worden. Thematische Schwerpunkte der Stellungnahmen und der Überarbeitungen waren unter anderen die Themen Rohstoffsicherung, regionale Grünzüge, Flächenvorsorge für Gewerbe und Industrie sowie eine Aktualisierung der Festlegungen zur Infrastrukturentwicklung.

Die zweiten Entwürfe der drei neuen Regionalpläne sind bereits jetzt auf der Online-Beteiligungsplattform BOB.SH zu finden. Vom 08. Mai bis 08. August 2025 können Träger öffentlicher Belange, aber auch Bürgerinnen und Bürger, auf BOB.SH Stellungnahmen zu den Entwürfen abgeben und Änderungen vorschlagen. Zusätzlich zu den Planunterlagen ist dort für jeden Planungsraum eine Synopse der zum ersten Entwurf eingegangenen Stellungnahmen und der entsprechenden Voten der Landesplanung enthalten.

Die Regionalpläne geben mit den sogenannten Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vor, wie sich Siedlungsstruktur, Freiräume und Infrastruktur in den Planungsräumen entwickeln sollen. Darin sind zum Beispiel Siedlungsachsen und regionale Grünzüge sowie Kernbereiche für Tourismus und/oder Erholung ausgewiesen oder überregionale Standorte für Gewerbegebiete an den Landesentwicklungsachsen festgelegt.

Zu den Regionalplanentwürfen gehören jeweils der Text des Regionalplans (Teile A und B), die Karte des Regionalplans (Teil C) und der Umweltbericht mit Anhang (Teil D). Die Regionalpläne gelten für die folgenden Planungsräume:

  1. Regionalplan I: kreisfreie Stadt Flensburg und Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg (Planungsraum I)
  2. Regionalplan II: kreisfreie Städte Kiel und Neumünster und Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde (Planungsraum II)
  3. Regionalplan III: kreisfreie Stadt Lübeck, Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn (Planungsraum III).

Bevor die Pläne in Kraft treten können, müssen die geänderten Entwürfe zunächst weiter abgestimmt werden. Die Landesplanungsbehörde prüft daher zunächst die in den Beteiligungsverfahren zum 2. Entwurf eingegangenen Stellungnahmen, Hinweise und Vorschläge und wägt sie ab. Dabei entscheidet sich auch, ob weitere Entwürfe und Beteiligungsverfahren erforderlich werden.

Weitere Informationen: www.schleswig-holstein.de/regionalplaene

 Die Raumordnung zum Thema Windenergie an Land erfolgt in gesonderten Planverfahren und ist nicht Teil dieser hier angesprochenen Regionalpläne.