B2B Wirtschaft

Artikel

Finanzbehörde

Herbst-Steuerschätzung - Hamburg trotzt der Krise

Hamburg (em) Hamburg nimmt in den kommenden Jahren insgesamt weniger Steuern ein als noch im Mai 2024 prognostiziert. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Herbst-Steuerschätzung für Hamburg, die Finanzsenator Dr. Andreas Dressel heute vorgestellt hat. Laut der Prognose der Finanzbehörde auf Basis der Ergebnisse des bundesweiten Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ wird gegenüber der Mai-Steuerschätzung 2024 für dieses Jahr noch mit 50 Mio. Euro mehr Steuereinnahmen gerechnet. In den darauffolgenden Jahren ergeben sich Mindereinnahmen von 161 Mio. Euro (2025), 118 Mio. Euro (2026), 69 Mio. Euro (2027) und 59 Mio. Euro (2028). Insgesamt reduzieren sich die Einnahmeerwartungen gegenüber der vorherigen Steuerschätzung um 357 Mio. Euro. Die reduzierten Einnahmeerwartungen sind im Wesentlichen auf den erstmals in der Schätzung zu berücksichtigenden Effekt des Zensus 2022 zurückzuführen. Nach dem Ergebnis des Zensus 2022 wird die Bevölkerungsfortschreibung für die Hamburger Steuersc
05.11.2024
Mittelstandsvereinigung Segeberg

Einheitlicher Steuersatz für die Erbschaftssteuer

Bad Segeberg (hpk/sh) Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) hat Eckpunkte eines Niedrigsteuermodells für die Erbschaftund Schenkungsteuer (Flat-Tax) beschlossen. „Damit kommt ein neuer Impuls in die schleppende politische Diskussion“, erkennt Segebergs MIT-Kreispressesprecher Hans- Peter Küchenmeister. Ziel ist ein einheitlicher Steuersatz von 12,5 Prozent für die Vererbung von Privatvermögen und Unternehmensvermögen mit möglichst wenigen Ausnahmen. Persönliche Freibeträge sowie Steuerbefreiungen nach § 13 ErbStG sowie Begünstigungen für die Land- und Forstwirtschaft sollen beibehalten werden. Der Multiplikator des vereinfachten Ertragswertverfahrens soll realitätsgerechter ausgestaltet werden. Bei der Unternehmensbewertung sind gesellschaftsvertragliche Verfügungsbeschränkungen, Veräußerungsverbote oder Abfindungsregelungen sowie Ausschüttungs- und Entnahmerestriktionen mit einem pauschalen Bewertungsabschlag von insgesamt 20 Prozent des Unternehmenswertes
04.07.2016