Bad Segeberg - Als Rechtsanwalt für Steuerrecht und Anwalt für Erbrecht erlebe ich in der Praxis immer wieder, dass Unternehmer nach effektiven Möglichkeiten suchen, ihr Familienvermögen steuerlich zu optimieren und für die nächste Generation zu sichern. Eine besonders interessante Lösung ist die Gründung eines Trusts im Ausland – etwa in Guernsey.
Ein aktuelles Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts zeigt, wie ein sauber konstruierter Trust nicht nur rechtlich anerkannt wird, sondern auch wirksam vor der deutschen Erbschaftsteuer schützen kann. Ich erkläre Ihnen, worauf es ankommt und wie Sie als Unternehmer davon profitieren.
1. Vermögensschutz durch einen intransparenten Trust
Wird Vermögen rechtzeitig in einen ausländischen Trust eingebracht, der nach dem jeweiligen Landesrecht wirksam errichtet wurde (z. B. nach dem Recht von Guernsey), dann gilt dieses Vermögen als rechtlich verselbstständigt. Das bedeutet: Es fällt nicht mehr in den Nachlass des Erblassers und unterliegt somit nicht der deutschen Erbschaftsteuer.
Wichtig ist dabei, dass sich der Errichter des Trusts keine schädlichen Herrschaftsbefugnisse vorbehält. Wenn der Trustee frei und unabhängig entscheidet, bleibt der Trust steuerlich intransparent – und damit außerhalb der Erbmasse.
2. So vermeiden Sie steuerliche Stolperfallen
Viele Unternehmer fürchten, dass der deutsche Fiskus den Trust als "Steuerschlupfloch" ansieht. Das Gericht stellte jedoch klar: Solange kein Missbrauch oder eine Steuerhinterziehung vorliegt, spricht nichts gegen die Anerkennung eines Guernsey-Trusts.
Selbst wenn der Trustee auf Bitten des Gründers oder dessen Familie handelt, bedeutet das nicht automatisch, dass eine rechtlich relevante Kontrolle vorliegt. Solche Bitten sind – sofern der Trustee sein Ermessen ausübt – zulässig und kein Indiz für eine steuerlich durchlässige Konstruktion.
3. Guernsey als Trust-Standort: sicher und rechtlich anerkannt
Die Regelungen für Trusts in Guernsey gelten als besonders unternehmensfreundlich. Und: Sie widersprechen der deutschen Rechtsordnung nicht. Die Finanzgerichte bestätigen, dass Guernsey-Trusts auch unter dem Gesichtspunkt des ordre public nicht zu beanstanden sind – solange der Hauptzweck nicht in der Steuerhinterziehung liegt.
Wenn Sie Ihr Vermögen langfristig vor Zugriffen schützen und Ihre Familie steuerlich entlasten wollen, kann ein Trust in Guernsey genau die richtige Struktur sein.
Mein Tipp als Rechtsanwalt für Steuerrecht und Anwalt für Erbrecht:
Ein Trust ist kein Allheilmittel, aber ein mächtiges Werkzeug in der Nachfolge- und Vermögensplanung. Wichtig ist, dass er professionell aufgesetzt wird – mit klaren Regeln, unabhängigem Trustee und ohne "versteckten" Zugriff des Errichters.
Ich unterstütze Sie gerne dabei, Ihre Vermögenswerte rechtssicher und steueroptimiert zu strukturieren. Sprechen Sie mich an, wenn Sie Fragen zur Trustgestaltung oder zur Erbschaftsteuervermeidung haben. Als Anwalt für Erbrecht und Steuerrecht begleite ich Sie auf dem Weg zu einer zukunftssicheren Vermögensstruktur.
Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung einer KI erstellt, aber redaktionell sorgfältig überarbeitet. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.