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Haben Sie ein Grundstück und ein Herz für Tiere?
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Immobillienzentrum der Kaltenkirchener Bank
Schmalfeld: Parkähnliches Grundstück mit gemütlichem Einfamilienhaus
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Handwerker aufgepasst! Einfamilienhaus auf großem Grundstück in Todesfelde
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Freie Traumgrundstücke "Am Wald" in Kaltenkirchen
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Bad Bramstedt
Feuerwehrneubau - 10 Jahre Planung für nichts?!
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„Und nun, Bad Bramstedt?
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Kreis Segeberg
Grundstücksuche für Neubau von Feuerwehrtechnischer Zentrale bleibt Herausforderung
Kreis Segeberg. „Die Suche nach einem geeigneten Standort für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale des Kreises Segeberg (FTZ) ist nach wie vor eine Herausforderung“, sagt Hendrik Zloch vom Fachdienst Liegenschaften und Bauprojekte. Als zuständiger Projektmitarbeiter kümmert er sich um die Ermittlung potenziell geeigneter Flächen.
Der Kreis hat klare Vorstellungen und freut sich auf weitere Angebote von Verkäufer*innen: Das Grundstück muss mindestens 36.300 Quadratmeter groß und 68 Meter tief sein. Es sollte bereits einen bestehenden Flächennutzungs- und Bebauungsplan geben. Wesentliche Baulasten oder Dienstbarkeiten sollen nicht vorhanden sein und auch aus Denkmalschutzsicht sollte es keine Einschränkungen geben. Das Grundstück, möglichst frei von Altlasten, muss gut erreichbar sein. Es sollte keine Bebauung in unmittelbarer Nähe haben und nicht weiter als 7,5 Kilometer von Bad Segeberg entfernt liegen.
Alle Eigentümer*innen, deren Grundstück die
09.04.2024
Stadt Norderstedt
Grundstückseigentümer müssen das Laub von der Fahrbahn und von Wegen beseitigen
Norderstedt. Mit dem Beginn des Herbstes beginnen viele Bäume, ihr Laub abzuwerfen. Damit die Verkehrssicherheit für alle gewahrt bleibt und die „Sinkkästen“ an den Straßen nicht verstopfen, weist die Stadt Norderstedt auch in diesem Jahr alle Bürger*innen zum Herbstbeginn auf die geltende Reinigungspflicht von Straßen und Wegen durch die Anlieger*innen hin.
Die Mitarbeitenden des Betriebsamtes übernehmen die Reinigung und die Laubabfuhr nur dort, wo diese Reinigungspflicht nicht ausdrücklich auf die Grundstückseigentümer übertragen wurde. Entlang der meisten Straßen sind die Anlieger*innen zuständig: Eine Übersicht über Straßen, wo dies der Fall ist, findet sich im Internet unter www.norderstedt.de (Stichwort Straßenreinigungssatzung). Auskünfte dazu erteilt das Betriebsamt unter der Rufnummer 040/ 535 95 187.
Dort, wo es die Satzung vorschreibt, müssen Gehwege, begehbare Seitenstreifen und Radwege von den Eigentümerinn
18.10.2023
Kreis Segeberg
Grundstücksverkauf in Warder wird neu ausgeschrieben
Kreis Segeberg. Das Kreis-Grundstück in der Seestraße in Warder (ehemalige Gemeinschaftsunterkunft) wird nicht wie zunächst geplant von der Peters + Gruf Grundvermögen (vor Namensänderung: Peters + Latz Grundvermögen) erworben. Diese Entscheidung wurde in gegenseitigem Einvernehmen von Kreis und Investor getroffen.
Massiv gestiegene Zinsen kombiniert mit dem Wegfall öffentlicher Fördergelder sowie Lieferengpässe in der Bauindustrie stellten ein ernsthaftes Hindernis für die Umsetzung des geplanten Wohnraumvorhabens dar. Detaillierte Vorplanungen durch Peters + Gruf Grundvermögen und Abstimmungen mit den zuständigen Stellen ergaben, dass sich das beantragte Bebauungskonzept des Investors nicht gänzlich mit dem baurechtlich maßgeblichen Umgebungsbereich und dem Denkmalschutz in Einklang bringen lässt. Mit Blick auf eine ungewisse Zinsentwicklung und Fördermittellandschaft ließ sich das Projekt nicht mehr wirtschaftlich darstellen.
Aus diesem Grund haben s
12.05.2023
Stadt Norderstedt
Grundstückseigentümer müssen Laub entfernen
Norderstedt (em) Norderstedt. Die Blätter fallen der Herbstregen dito. Die Folge: Zuletzt musste die Sielbereitschaft des Betriebsamtes der Stadt Norderstedt auch am Wochenende zu diversen Einsätzen ausrücken. Dabei galt es, „Sinkkästen“ von Laub zu befreien, um die Abflüsse wieder funktionsfähig zu machen.
Wegen der verstopften Siele bildeten sich auf mehreren Straßen im Stadtgebiet große Pfützen. Die Stadt weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich auf die Reinigungspflicht der Anlieger*innen hin.
Die Mitarbeitenden des Betriebsamtes übernehmen die Reinigung und die Laubabfuhr nur dort, wo diese Reinigungspflicht nicht ausdrücklich auf die Grundstückseigentümer übertragen wurde. Entlang der meisten Straßen sind die Anliegerinnen zuständig: Eine Übersicht über Straßen, wo dies der Fall ist, findet sich im Internet unter www.norderstedt.de (Stichwort Straßenreinigungssatzung). Auskünfte dazu erteilen die Mitarbeiterinnen des Betriebsa
11.11.2021
SPD
Grundstückserweiterung für die Schule am Storchennest
Bad Bramstedt (em) „Das ist eine tolle Nachricht für Kinder, Eltern und Lehrkräfte der Schule am Storchennest“, mit diesen Worten kommentiert der SPD-Fraktionssprecher Jan-Uwe Schadendorf die Mitteilung der Bürgermeisterin in der Sitzung des Sozialausschusses, dass die Stadt ein Grundstück von rund 900 qm in unmittelbarem Anschluss an das Schulgelände am Hoffeldweg hat erwerben können.
„Wir gratulieren der Bürgermeisterin, diesen lang gehegten Wunsch verwirklicht zu haben. Das gibt völlig neue Perspektiven in der Diskussion um die dringend erforderliche Erweiterung für die Offene Ganztagsschule und auch für die Schule selbst“, so Schadendorf. „Damit ist jetzt klar, dass der Schulverband die erforderlichen Baumaßnahmen am Standort der Schule schaffen kann. Wir hoffen, dass bald die entsprechenden Beschlüsse fallen.“
Die Raumnot an der offenen Ganztagsschule am Storchennest beschäftigt die Gemüter im Schulverband in den letzten Monaten sehr. Von
11.10.2019
Stadt Neumünster
Grundstücke am Seekamp an die WOBAU verkauft
Neumünster (em) Die Wohnungsbau GmbH Neumünster überzeugte mit ihren Entwürfen die Jury, so dass die Stadt Neumünster die Grundstücke am Seekamp 18 / 18a an die WOBAU verkaufte. Derzeit werden Baumfällarbeiten als vorbereitende Maßnahmen durchgeführt.
Nach vorzeitiger Auflösung des Erbbauchrechtsvertrages mit dem Kirchenkreis Altholstein stand das an die Stadt übergebene Grundstück des ehemaligen Kirchenkreisjugendheimes für eine andere Nutzung zur Verfügung. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (BPU) hat in der Sitzung am 2. Juli 2015 die Stadtverwaltung beauftragt, ein strukturiertes Bieterverfahren durchzuführen, mit dem Ziel, das Grundstück an den Bieter mit dem überzeugendsten Gesamtkonzept für eine Wohnnutzung zu veräußern. Aus diesem Grund wurde nicht nur der gebotene Kaufpreis bewertet, sondern der Bietende wurde zudem aufgefordert ein Bebauungskonzept einen Entwurf einzureichen. Die Jury, bestehend aus Mitgliedern des BPU und des Stadtteilbeirat
29.02.2016