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Hinweisgeberstelle: Hamburger StartUp unterstützt Unternehmen bei Gesetzestext

Am 2. Juni 2023 wurde im Bundesgesetzblatt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) veröffentlicht. Damit ist das lange Ringen zur Umsetzung der EU-Whistleblowerrichtlinie in Deutschland zu Ende gegangen. Unternehmen ab 250 Beschäftigten müssen nach den Vorgaben des HinSchG eine interne Meldestelle bis zum 2. Juli 2023 einrichten. Unternehmen, die mindestens 50 Personen beschäftigen, haben hierfür länger Zeit, nämlich bis zum 17. Dezember 2023. Die Umsetzung des HinSchG stellt Unternehmen und Behörden vor einige Hürden. Es sind Meldekanäle einzurichten und eingehende Hinweise fristgerecht zu bearbeiten. Datenschutzrechtliche Anforderungen und erforderliche Fachkenntnis des Meldestellenbeauftragten kommen hinzu. Der Gesetzgeber hat es daher ermöglicht, dass auch Dritte hiermit beauftragt werden dürfen. Das Hamburger StartUp Intelli Revolution hat sich auf den Bereich Compliance spezialisiert und unterstützt Unternehmen bei der gesetzeskonformen Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetztes. D
26.06.2023
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Hinweisgeberschutzgesetz: Was jetzt zu tun ist

Am 10.02.2023 hat der Bundesrat dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) seine Zustimmung verweigert. Das Gesetz, das der Bundestag bereits am 16.12.2022 beschlossen hatte, dient der Umsetzung der EU-Whistlebower-Richtlinie. Diese hätte spätestens bis zum 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, dass Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einrichten und betreiben müssen, an die sich Whistleblower mit Informationen über Verstöße wenden können. EU-Kommission reagiert mit Klage vor Europäischen Gerichtshof Wegen der Fristversäumnis hat die EU-Kommission gegen Deutschland bereits am 27.02.2022 ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Am 15.02.2023 wurde Deutschland nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wegen dem mangelnden Schutz von Hinweisgebern verklagt. Der Vorwurf: Deutschland setzt Regeln zum Schutz von Menschen, die Verstöße gegen EU-Recht melden, n
15.03.2023
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Interne Hinweisgeber Meldestelle schützt vor Finanz- und Reputationsschäden

Der Entwurf der Bundesregierung zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sieht vor, Whistleblower künftig noch besser vor Kündigung und Mobbing zu schützen. Hierfür sollen Unternehmen eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einrichten. Mit der Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag wird im ersten Quartal 2023 gerechnet. Welche Unternehmen hiervon betroffen sind und wie sich diese auf das HinSchG bereits jetzt vorbereiten können, erfahren Sie in diesem Interview mit unserer CEO Jessica Stehn-Bäcker. Warum müssen Whistleblower geschützt werden? Menschenunwürdige Arbeitsbedingungen in Organisationen und Unternehmen sowie Verstöße gegen geltendes Recht stehen im Fokus des öffentlichen Lebens und müssen aufgedeckt bzw. beseitigt werden. Bis heute ist der Schutz von Whistleblowern nicht einheitlich geregelt. Das kann Hinweisgeber davon abhalten Missstände zu melden, weil sie mit Diskriminierungen rechnen müssen. Was regelt das HinSchG konkret und welche Unternehmen sind be
08.12.2022
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Organisation und Aufgaben einer Meldestelle für Hinweisgeber

Nach Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sind Unternehmen mit mindestes 250 Mitarbeitenden dazu verpflichtet eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten. Und auch für Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten ist die kurzfristige Einrichtung einer internen Meldestelle von Vorteil, um externe Meldungen zu vermeiden. Denn voraussichtlich werden ab April 2023 die externen Meldestellen der Behörden eingerichtet sein und Hinweisgeber können sich dann an diese wenden. Unternehmen fragen sich daher, wie eine solche Meldestelle organisatorisch umgesetzt wird, welche Aufgaben sie hat und wie mit eingehenden Meldungen umgegangen wird. Aufgaben einer Meldestelle Die Hauptaufgabe einer internen Hinweisgeber Meldestelle ist es, die geforderten Meldekanäle (mündlich, schriftlich, persönlich) zur Verfügung zu stellen, über welche der Whistleblower Meldungen zu möglichen Missstände abgeben kann. Nach Eingang einer Meldung muss diese auf den sachlichen Anwendungsbereich sow
28.11.2022
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Meldestelle für Hinweisgeber: Vorteile, die Unternehmen kennen sollten

Der Schutz von Whistleblowern in Deutschland ist bis heute nur unzureichend geregelt. So müssen hinweisgebende Personen mit Repressalien durch den Arbeitgeber rechnen. Die Bundesregierung möchte Unternehmen nunmehr per Gesetz dazu verpflichten, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten. Über vertrauliche Kanäle soll der Whistleblower dann Missstände an eine Ombudsperson melden können. Hierfür hat das Bundeskabinett im Sommer mit einem Regierungsentwurf das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auf den Weg gebracht. Es ist mit einer zügigen Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetztes ab Herbst 2022 zu rechnen. Das Gesetz soll dann drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten. Spätestens im Frühjahr 2023 dürfte das Hinweisgeberschutzgesetz damit für Unternehmen ab einer Anzahl von 250 Mitarbeitenden Wirkung entfalten. Firmen mit 50 bis 249 Beschäftigten genießen dagegen eine verlängerte Umsetzungsfrist bis 17. Dezember 2023. Bei Nichtumsetzung drohen Geldbußen Bei möglichen
05.11.2022
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Hinweisgeberschutzgesetz: Wie sich Unternehmen jetzt vorbereiten

Wird in einem Unternehmen gegen geltendes Gesetz verstoßen oder werden ethische Grundsätze missachtet, sind es häufig die Mitarbeitenden, die entsprechende Missstände melden. Mit der Weitergabe der betriebsinternen Informationen werden die Beschäftigten zu sogenannten Whistleblowern. Doch bis heute sind die Hinweisgebenden nur unzulänglich geschützt und möglichen Repressalien ausgesetzt. Das soll sich jetzt ändern. Die Bundesregierung hat deshalb in diesem Sommer das Hinweisgeberschutzgesetz auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll Unternehmen dazu verpflichten eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten, an die sich Whistleblower über vertrauliche Kanäle wenden können. Arbeitgeber ab 50 Mitarbeitenden betroffen Von den Regelungen direkt betroffen sind alle Unternehmen, die in der Regel mindestens 50 Beschäftigte haben. Es ist mit einer zügigen Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetztes ab Herbst 2022 zu rechnen. Das Gesetz soll nach dem Regierungsentwurf dann drei Monate nach s
25.10.2022
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Hinweisgebersystem Hamburg: Sicherer Schutz für Whistleblower

Intelli Revolution bietet Unternehmen ab sofort ein Hinweisgebersystem Hamburg, das alle Anforderungen an eine interne Hinweisgeber Meldestelle erfüllt. Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden sind nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 27. Juli 2022 verpflichtet ein Hinweisgebersystem als interne Meldestelle für Whistleblower einzuführen. Arbeitgeber, die mehr als 250 Mitarbeitende haben, müssen diese Verpflichtung nach Inkrafttreten des Gesetzes erfüllen. Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen, haben bis zum 17. Dezember 2023 Zeit. Die betroffenen Betriebe können auch Dritte mit der Einrichtung eines internen Hinweisgebersystem Hamburg beauftragen. Konzerne dürfen eine Meldestelle für das gesamte Haus in Anspruch nehmen. Das familiengeführte Unternehmen Intelli Revolution aus Hamburg hat ein gesetzeskonformes Hinweisgebersystem entwickelt und richtet dieses für seine Kundschaft ein. Über dieses können Whistleblower über vertrauliche Kommunikationskanäle möglic
09.10.2022