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Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Insolvenzverschleppung: Wann wird es für Geschäftsführer strafbar?

Bad Segeberg. Gerät ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Krise, stehen Geschäftsführer und Unternehmer oft unter enormem Druck. Rechnungen bleiben offen, Liquidität wird knapp und gleichzeitig muss der Geschäftsbetrieb weiterlaufen. In dieser Phase stellen sich viele Verantwortliche eine entscheidende Frage: Ab wann wird es strafbar, die Insolvenz nicht anzumelden? Der Straftatbestand der sogenannten Insolvenzverschleppung gehört zu den häufigsten Vorwürfen im Wirtschaftsstrafrecht. Besonders betroffen sind Geschäftsführer von GmbHs oder Vorstände von Aktiengesellschaften. Doch auch viele Selbständige sind unsicher, wann sie handeln müssen und welche Risiken drohen. Dieser Beitrag erklärt verständlich, wann Insolvenzverschleppung vorliegt und warum schnelles Handeln für Unternehmer entscheidend sein kann. Was bedeutet Insolvenzverschleppung überhaupt? Von Insolvenzverschleppung spricht man, wenn die verantwortliche Person eines Unternehmens *
04.03.2026
WEP

WEP Web-Seminar: Aussetzung der Insolvenzantragspflicht endet – und nun?

Am 31. Dezember 2020 ist es vorbei mit dem COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz. Welche Chance haben von Corona gebeutelte Firmen, die überschuldet oder gar zahlungsunfähig sind, im neuen Jahr dem wirtschaftlichen Aus zu entgehen? In einem kostenlosen Web-Seminar der WEP werden Experten darüber informieren. Das im März 2020 erlassene COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz hat verhindert, dass es in der Wirtschaft zu einer großen Insolvenzwelle gekommen ist. Durch das Gesetz wurde die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ausgesetzt, die infolge des Corona-Lockdowns insolvenzreif geworden, aber dennoch sanierungsfähig waren. Am 30. September 2020 endete diese Schutzmaßnahme für Unternehmen, die zahlungsunfähig waren. Für überschuldete Unternehmen wurde der Schutz dagegen bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Begründung: Anders als bei zahlungsunfähigen Unternehmen besteht bei überschuldeten Unternehmen die Chance, eine Insolvenz dauerhaft abzuwenden. Im neuen Jahr soll mit
18.12.2020