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„Baulandmobilisierungsgesetz bringt Norderstedt nicht weiter“

Norderstedt (em) Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 10. Januar der sogenannten Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt zugestimmt. In 67 Kommunen in Schleswig-Holstein können künftig Maßnahmen auf Basis des Baulandmobilisierungsgesetzes umgesetzt werden, so auch in Norderstedt. In Norderstedt Stadt könnte damit die Verwaltung ihr gemeindliches Vorkaufsrecht auf brachliegende Grundstücke ausweiten, bei dringendem Bedarf der Bevölkerung Baugebote zur Wohnbebauung aussprechen und Befreiungen von ihren Bauplänen zugunsten des Wohnungsbaus zulassen. „Alles keine Maßnahmen, die uns in Norderstedt weiterbringen“, so der Vorsitzende des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Norderstedt und Umgebung, welcher mit seinem Verein über 1.900 Grundeigentümer vertritt und damit für über 20% der Wohnungen in der Stadt steht. „Die angesprochenen Punkte greifen bei uns einfach nicht“, so Wojtkowi
18.01.2023