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Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Einziehung im Strafverfahren – Das unterschätzte Risiko für Unternehmer und Geschäftsführer

18.06.2025
Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Mit Unternehmervollmacht Handlungsfähigkeit sicherstellen

Wie Geschäftsführer für den Notfall vorsorgen können • Mit Unternehmervollmacht Handlungsfähigkeit sicherstellen Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Ist ein Unternehmer durch einen schweren Unfall oder plötzliche Krankheit nicht mehr geschäftsfähig, kann er nicht ohne Weiteres vom Ehepartner vertreten werden. Wurde nicht rechtzeitig ein Vertreter benannt und mit einer Unternehmervollmacht ausgestattet, steht die Firma führungslos dar, was im schlimmsten Fall den Ruin bedeutet. Zudem können in die Vollmacht entsprechende Weisungen aufgenommen werden, die sicherstellen, dass die Geschäfte im eigenen Sinne fortgeführt werden. Aufgrund der weitreichenden Befugnisse sollte absolutes Vertrauen zwischen dem Unternehmer und dem Bevollmächtigten bestehen. Empfehlenswert ist auch das Vorbereiten eines Notfallkoffers, durch den berechtigte Vertreter auf einen Blick alle wichtigen Pläne, Kopien bedeutender Dokumente sowie Hinweise zum Aufbewahrungsort der Originale erhalten.
24.05.2023
Rechtsanwaltskanzlei Lotz und Schmidt

Das Grundbuch: Wartung und Pflege

20.07.2018
Rechtsanwaltskanzlei Lotz und Schmidt

Das Grundbuch: Wartung und Pflege

19.03.2018
Zivilrecht

Das Grundbuch: Wartung und Pflege

Norderstedt (em/la) Allgemein ist bekannt, dass über jedes Grundstück, jede Eigentumswohnung und auch jedes Erbbaurecht ein Grundbuch angelegt ist und insbesondere steht im Grundbuch, wer Eigentümer ist. Darüber hinaus finden sich im Grundbuch Eintragungen dazu, wer Rechte an einem Grundstück hat, beispielsweise ein Wegerecht oder ein Nießbrauchsrecht. In der sogenannten III. Abteilung des Grundbuchs sind Grundpfandrechte, also in der Regel Grundschulden oder früher Hypotheken, verzeichnet, wenn die Immobilie als Sicherheit für eine Darlehnsschuld verwendet wird. Wer ist Eigentümer? Das Grundbuch wurde geschaffen, um zweifelsfrei feststellen zu können, wer der jeweilige Eigentümer einer Immobilie ist. Insbesondere kann auch nur derjenige im Grundbuch etwas bewirken, der dort eingetragen ist. Immer wieder ist festzustellen, dass den Beteiligten schlicht unklar ist, wer wirklich im Grundbuch eingetragen ist. Beispielsweise gehen oft Eheleute davon aus, dass sie geme
27.09.2017