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Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

KI-Verordnung: Warum Unternehmen jetzt ihre KI-Nutzung prüfen müssen

Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst angekommen. Texte werden mit Chatbots erstellt, Bewerbungen vorsortiert, Kundendaten analysiert, Prozesse automatisiert und interne Entscheidungen vorbereitet. Oft geschieht das schneller, als Geschäftsführung, Datenschutz oder Rechtsabteilung es vollständig überblicken. Mit der europäischen KI-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1689, ändert sich dieser Umgang schrittweise. Einige Pflichten gelten bereits. Eine besonders wichtige Anwendungsstufe folgt zum 2. August 2026. Dann greifen weitere zentrale Vorgaben der Verordnung. Für Unternehmen bedeutet das: KI ist nicht mehr nur ein Technik- oder Innovationsthema, sondern ein Compliance-Thema. Wer KI-Systeme einsetzt, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Tools im Unternehmen genutzt werden, welche Risiken entstehen und welche Pflichten daraus folgen. (Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz; Europäische Kommission, Informationen zum
06.07.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Softwarevertrag unterschrieben – und dann?

Bad Segeberg. Viele Unternehmen unterschreiben Softwareverträge schneller, als sie sie rechtlich einordnen. Ein neues CRM-System, eine Cloudlösung für die Buchhaltung, eine Branchenplattform, eine KI-Anwendung für Texte oder ein Wartungsvertrag für die eigene IT: Was im Vertriebsgespräch nach einfacher Digitalisierung klingt, ist rechtlich oft ein Bündel aus Lizenzvertrag, Dienstleistung, Wartung, Datenschutz, Support, Verfügbarkeit und Haftung. Das Problem zeigt sich meist nicht beim Start. Es zeigt sich dann, wenn die Software nicht das leistet, was erwartet wurde, Schnittstellen nicht funktionieren, Daten nicht sauber migriert werden, der Anbieter die Preise erhöht oder ein Systemausfall den Betrieb stört. Dann wird aus einem technischen Ärgernis sehr schnell eine wirtschaftliche Frage: Wer trägt den Schaden? Was war eigentlich geschuldet? Und kann sich das Unternehmen vom Vertrag lösen? Nicht jeder Softwarevertrag ist rechtlich gleich Bei Softwareproje
29.06.2026
Statista

Milliardenmarkt Unternehmenssoftware

Mit Unternehmenssoftware werden weltweit Umsätze im Milliardenbereich generiert. Wie die Infografik auf Basis von Daten des Statista Technology Market Outlook zeigt, entfällt der größte Teil der Umsätze auf Software zum Customer-Relationship-Management. Diese Software ermöglicht, Kundendaten zu erfassen, zu speichern und anderen Unternehmensbereichen zur Verfügung zu stellen. An zweiter Stelle folgt Software für das Enterprise-Resource-Planning. Diese Software unterstützt dabei, Personal und Ressourcen wie Kapital, Betriebsmittel, Material und Informations- und Kommunikationstechnik im Sinne des Unternehmenszwecks rechtzeitig und bedarfsgerecht zu planen, zu steuern und zu verwalten. Es folgt Software für Business Intelligence. Hierunter versteht man das automatisierte Sammeln, Aufbereiten und Darstellen geschäftsrelevanter Informationen. Ziel ist das Erzeugen wirtschaftlichen Wissens übe
23.05.2022
bitcom.org

Digitales Büro: Wie der Umzug in die Cloud gelingt

Online am selben Dokument arbeiten, statt Aktenordnern die Ablage digital organisieren oder Rechnungen elektronisch erstellen und versenden – die Corona-Pandemie hat in vielen Unternehmen zu einem Digitalisierungsschub geführt. Gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen fehlt es aber häufig am Know-how, um solche Lösungen zu etablieren. Der neue Leitfaden „Das Digital Office aus der Cloud“ des Digitalverbands Bitkom will hier Abhilfe schaffen und Beispiele für entsprechende Angebote aus der Cloud liefern. „Wer auf Cloud-Dienste setzt, muss nicht zu Beginn hohe Summen in Hardware und Lizenzen investieren, sondern zahlt für die Leistung, die genutzt wird – und die mit dem eigenen Bedarf mitwachsen kann“, sagt Nils Britze, Bereichsleiter Digitale Geschäftsprozesse beim Bitkom. „Dazu kommt, dass Digitalisierungsprojekte, die auf Cloud-Lösungen zurückgreifen, häufig schneller zu
23.03.2022
First Class Agentur GmbH

Steigern Sie IHRE Effizienz!

Mit über 20ig jähriger Erfahrung des Dialog- bzw. Beziehungsmarketing und damit verbundener qualifizierter Kundenbetreuung, Kundenbindung und Neukundengewinnung übernehmen wir u.a. folgende Leistungen im Detail: Die vertriebsunterstützenden Aktivitäten für Sie oder/oder Ihren Vertrieb und Aussendienst umfassen die Neukundengewinnung und verbindliche Terminierung, Kundenzufriedenheitsbefragungen, Bedarfsanalysen Auftragsvor- und Nachbearbeitung, Kundenrückgewinnung, Einladungen und Begleitung zu Veranstaltungen & Messen sowie die nachhaltige Angebotsverfolgung. Die Dienstleistungen der Kundenbetreuung umfassen die telefonische & elektronische Annahme bzw. Auftragserfassung, Disposition, Telesales, Reklamationsbearbeitung und generelle Annahme der – in Warteschleife befindlichen Anrufer oder Überhänge Ihrer Zentrale, die Auskunftserteilung, Beratung bzw. Weiterleitung an Ihre zuständigen Bereiche. Dies alles ist auf bundesweit oder auch regional agierende Unternehmen
16.06.2021