Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) legen ein gemeinsames Positionspapier „Verwaltungsdigitalisierungsgesetz“ mit Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes vor. Dazu sagen

Steffen Kampeter, BDA-Hauptgeschäftsführer:

„Bei der Digitalisierung der Verwaltung hat Deutschland die rote Laterne. Eine funktionierende und effiziente digitale Verwaltung ist ein wichtiger und entscheidender Standortfaktor für ein Industrieland. Innovation und Wachstum setzen auf Geschwindigkeit – auch in der Verwaltung.

Gerade in Zeiten der sich überlappenden Krisen kann es sich ein Land wie Deutschland nicht mehr leisten, wichtige Verwaltungsvorgänge zu verschleppen. Es muss endlich Schluss sein mit unnötigem Papierkram und dem substanzlosen Bedenken der Bürokraten. Allen sollte klar sein: Wenn wir das nicht ändern, dann wandern die Investitionen in Länder mit besseren Standortbedingungen.

Dabei muss der Fokus auch auf die Qualität der Digitalisierung gelegt werden. Es reicht nicht aus, wenn die Verwaltung vorhandene analoge Prozesse eins zu eins ins Digitale übersetzt. Die Prozesse müssen überprüft werden, und die Bedürfnisse der Nutzer müssen im Mittelpunkt stehen. Das ist von strategischem Interesse für unser Land.“

Iris Plöger, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung:

„Die deutsche Wirtschaft fordert von der Politik ein Recht auf vollständig digitale Abwicklung von Verwaltungsleistungen. Gerade in der Krise helfen effizientere digitale Prozesse sowohl Unternehmen als auch dem Staat, etwa um Kosten einzusparen oder kurzfristige Notfallinstrumente schneller umzusetzen. Überkomplexe papiergebundene Verfahren lähmen die ohnehin notleidenden Unternehmen zusätzlich.

Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung kommt nicht schnell genug vom Fleck. Die Politik muss jetzt das Onlinezugangsgesetz weiterentwickeln und dabei die Digitalisierung der gesamten Verwaltung fokussieren. Die Schaffung eines Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen allein reicht nicht aus.

Bund und Länder müssen die Governance-Strukturen der Verwaltungsdigitalisierung überarbeiten und nebeneinander laufende Projekte verzahnen. Unternehmen sollten die Bereitstellung von Daten verweigern können, wenn diese bereits in staatlichen Registern gespeichert sind. Der IT-Planungsrat muss künftig Basiskomponenten und Standards bundesweit einheitlich und verbindlich festlegen. Der Rat sollte zu einem mehrheitsorientierten Gremium weiterentwickelt werden.“

Ilja Nothnagel, Mitglied der DIHK-Hauptgeschäftsführung:

„Der Erfolg unserer Unternehmen hängt auch von einer leistungsfähigen Verwaltung ab. Nur wenn Baugenehmigungen rechtzeitig erteilt, Planungsverfahren zügig durchlaufen und Maschinen und Fahrzeuge schnell zugelassen werden, kann der Betrieb reibungslos funktionieren. Und nur dann kann auch eine Transformation auch wirklich funktionieren. Wie Umfragen zeigen, ist derzeit rund jedes zweite Unternehmen in Deutschland unzufrieden mit der öffentlichen Verwaltung. Täglich erreichen uns Berichte von Firmen, die über langsame und analoge Prozesse mit der Verwaltung klagen. Dies ist in vielen Fällen zu einer Hürde für die betriebliche Praxis geworden.

Die Digitalisierung der Verwaltung muss von ihr selbst wie aber auch vor allem in der Politik viel stärker begriffen werden als notwendiger Wegbereiter für wirtschaftlichen Erfolg der Betriebe. Daher brauchen wir schnellstmöglich ein politisches Konzept, das Verwaltungshandeln schneller und digitaler macht, damit es den Bedürfnissen der Unternehmen gerecht wird.“

Holger Schwannecke, Generalsekretär ZDH:

„Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in Bund, Ländern und Kommunen muss zukünftig wesentlich stärker mit der Verwaltungsmodernisierung und Verfahrensvereinfachung verknüpft werden. Es genügt nicht, schwerfällige analoge Verwaltungsverfahren zu digitalisieren. Prozesse müssen gestrafft und Beibringungspflichten auf diejenigen Fälle beschränkt werden, in denen relevante Informationen nicht bereits bei einer Behörde vorliegen. Mit Bundesmitteln entwickelte EfA-Dienste und Basiskomponenten müssen in der Fläche nachgenutzt werden, um die Entwicklungs- und Betriebskosten digitaler Services der Verwaltung zu reduzieren.

Parallelentwicklungen auf Bundes- und Landesebene sind kontraproduktiv und verhindern schnelle Innovationen und Entlastung der Betriebe. Zudem muss neben dem Zugang zu Verwaltungsleistungen insbesondere die medienbruchfreie Durchführung aller Verfahren im Fokus der Digitalisierung stehen. Voll-digitale Prozessabläufe sollten in Behörden nach einem Übergangszeitraum für alle digitalisierungsfähigen Prozesse vorgeschrieben werden.“

Das gemeinsame Positionspapier „Verwaltungsdigitalisierungsgesetz“ von BDA, BDI, DIHK und ZDH finden Sie hier.