Sommer 2021: Rekordstrafe in Höhe von 746 Millionen Euro

Grundlage der Auseinandersetzung bildet eine DSGVO-Beschwerde von der französischen Bürgerrechts-Organisation La Quadrature du Net und 10.000 unterstützenden Personen. Sie kritisieren, dass Amazon Kundendaten per Tracking erfasst und zu Werbezwecken auswertet. Wer bei dem weltgrößten Versandhändler einkaufen will, muss der Verarbeitung zustimmen. Lange hielt sich die zuständige Datenschutz-Aufsicht mit einer Entscheidung zurück. Nach immerhin drei Jahren allerdings kam die Behörde zu dem Schluss, dass Amazons Praxis gegen europäisches Datenschutz-Recht verstoße. Als Konsequenz verhängte man mit 746 Millionen Euro die höchste Strafe seit Einführung der DSGVO. Gleichzeitig forderte die CNPD, innerhalb eines halben Jahres Abhilfe zu schaffen. Andernfalls müsse das Unternehmen zusätzliche Zwangsgelder in Höhe von 0,1 Prozent des Bußgeldes bezahlen – und zwar pro Tag.

Verwaltungsgerichtshof: Keine eindeutige Formulierung

Wie zu erwarten war, legte Amazon Berufung gegen die Entscheidung der CNPD ein. Das Verfahren läuft noch, doch die angedrohten Strafzahlungen hat der Präsident des Luxemburger Verwaltungsgerichtshofs Ende vergangenen Jahres bis auf Weiteres ausgesetzt. Er folgte dabei der Argumentation des Unternehmens, wonach die einstweiligen Verfügungen der CNPD nicht eindeutig formuliert seien. Oder, wie Amazon-Anwalt Thomas Berger es ausdrückte: „Wir haben keinerlei Anweisung, was zu tun ist, wie sollen wir da vorgehen?“ Es sei schlicht nicht möglich, die Frist zur Änderung der Datenverarbeitungsprozesse zu erfüllen.

Fazit

Im Streit mit der Datenschutz-Behörde CNPD wegen möglicher DSGVO-Verstöße hat Versandriese Amazon einen ersten Etappensieg errungen. Der Verwaltungsgerichtshof in Luxemburg setzte Strafzahlungen in Höhe von 746.000 Euro pro Tag aus. Die CNPD habe dem Unternehmen nicht klar und eindeutig aufgezeigt, welche Änderungen in der Verarbeitung von Kundendaten vorzunehmen seien. Die grundsätzliche Entscheidung der Datenschutz-Aufsicht stand bei dem Verfahren nicht zur Diskussion. Mit der Eintreibung der Hauptstrafe von 746 Millionen Euro will Luxemburg aber warten, bis alle möglichen Rechtsmittel ausgeschöpft sind.

E-Recht24