Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin – Möglichkeiten für Arbeitgeber in Ausnahmefällen
Bad Segeberg (em) Es mag für das Karma schlecht sein, aber es gibt sich leider immer wieder die Notwendigkeit für Unternehmer, über die Kündigung einer schwangeren Angestellten nachdenken zu müssen. Schnell kommt die Aussage, dass das unmöglich sei, doch das stimmt nicht ganz. Hier bekommen Sie Informationen, in welchen Fällen eine solche Kündigung doch möglich ist und wie sie sich sonst von der Arbeitnehmerin trennen können. Die Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin ist in Deutschland durch das Kündigungsverbot nach § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG) streng reglementiert. Tatsächlich ist eine Kündigung während der Schwangerschaft grundsätzlich bis zu vier Monate nach der Entbindung unzulässig. Doch kein Grundsatz ohne Ausnahme: In besonderen Fällen geht es eben doch. Diese setzen aber eine sorgfältige rechtliche Prüfung und die Zustimmung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde voraus. Hier kommen die notwendigen Details: Grundsätzlich
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