Zu den Steuerplänen von Finanzminister Christian Lindner erklärt Dr. Ralph Wiechers, Mitglied der VDMA-Hauptgeschäftsführung und Steuerabteilungsleiter des Verbands:

"Der Finanzminister legt ein erfreuliches Tempo bei der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten steuerlichen Maßnahmen vor. Mit der avisierten Ausweitung des Verlustrücktrages auf Zeiträume von mehr als einem Jahr greift er eine zentrale Forderung des VDMA auf. Ein Rücktrag von Verlusten in die zwei unmittelbar vorangegangen Veranlagungsjahre greift jedoch weiterhin zu kurz. Für die Jahre 2022 und 2023 würde dies bedeuten, dass die Verrechnung von Verlusten mit den Unternehmensergebnissen der Jahre 2020 und 2021 erfolgen würde, also den gewinnschwachen und teils auch verlustreichen Anfangsjahren der anhaltenden Krise. Die Jahre 2017 bis 2019 mit Ausgleichspotential blieben außen vor. Die Maßnahme droht für eine Reihe gerade kleinerer und mittlerer Unternehmen erneut zu verpuffen. Sprich: Es braucht mehr Mut bei der Umsetzung dieses Vorhabens!

„Mit der avisierten Ausweitung des Verlustrücktrages auf Zeiträume von mehr als einem Jahr greift Christian Lindner eine zentrale Forderung des VDMA auf.“

Dr. Ralph Wiechers, Mitglied der VDMA-Hauptgeschäftsführung und Steuerabteilungsleiter des Verbands

Der VDMA wirbt dafür, dass der Rücktrag mindestens für die fünf unmittelbar vorangegangen Veranlagungsjahre ermöglicht wird und dies am besten im Rahmen einer dauerhaften Regelung. Somit würde ein Instrument geschaffen, welches zielgenau und wirksam gegen konjunkturelle Schwächephasen wirkt und insbesondere den Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus nachhaltig hilft."