Kiel (em) Die Landesregierung, die Fraktionsvorsitzenden von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Vorsitzende des SSW im Landtag sowie der Vorstand des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) haben gemeinsam den „Zukunftspakt UKSH“ vorgestellt und unterzeichnet. Der Zukunftspakt beinhaltet: eine Investitionsoffensive für das UKSH, eine verbindliche Schuldenübernahme durch das Land, eine Entlastung des UKSH von Zahlungsverpflichtungen durch das Land, die Sicherstellung der Finanzierung der Gesundheitsversorgung, Verbesserungen in der Pflege. Das Finanzierungskonzept sieht einen Mix aus Landesmitteln und Kreditaufnahme durch das UKSH vor. Der finanzielle Kraftakt des Landes besteht aus der Übernahme von Altverpflichtungen in Höhe von rund 340 Mio. Euro, einer Investitionszusage in Höhe von rund 400 Mio. Euro sowie einer Aufstockung des jährlichen Investitionszuschusses auf 50 Mio. Euro. „Das UKSH ist unser Maximalversorger und rettet täglich Leben. Mit der getroffenen Vereinbarung legen wir ein tragfähiges Konzept für die Zukunft des UKSH vor. Es ist ein starkes Bekenntnis des Landes zum UKSH, dass der Zukunftspakt fraktionsübergreifend getragen wird. Wir bedanken uns bei allen Beteiligten. Damit ist der Weg für weitere Investitionen frei“, erklärten Finanzministerin Monika Heinold, Wissenschaftsministerin Karin Prien und Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg. „Der Zukunftspakt ist ein Befreiungsschlag für das UKSH, der unseren jährlich 500.000 Patienten und 14.000 Mitarbeitern Verlässlichkeit gibt"“, sagt Prof. Dr. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des UKSH: „Wir sind dankbar für die parteiübergreifende Entscheidung, die die medizinische Maximalversorgung in Schleswig-Holstein nachhaltig sicherstellt.“ Investitionsoffensive für das UKSH Mit dem Zukunftspakt übernimmt das Land finanzielle Verantwortung für bereits getätigte und noch anstehende Investitionsmaßnahmen und sichert dem UKSH ein aufwachsendes Budget für Investitionen zu. „Durch die vorgesehenen Investitionsmittel sorgen wir dafür, dass das UKSH dauerhaft die Voraussetzungen für exzellente Medizin für die Menschen in Schleswig-Holstein, medizinische Spitzenforschung und hervorragende Ausbildung für angehende Medizinerinnen und Mediziner leisten kann. Wir stärken damit langfristig den Medizin- und Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein“, sagte Wissenschaftsministerin Karin Prien. Die Summe der bereits zwischen Land und UKSH geeinten Investitionsbedarfe in Höhe von rund 400 Mio. Euro bleibt bestehen. Diese Investitionen sind seit Juni erneut analysiert, priorisiert und um neue Maßnahmen ergänzt worden. So wurden unter anderem Infrastruktursanierungsmaßnahmen im Außenbereich zunächst zurückgestellt. Hinzu gekommen sind Maßnahmen zum Ausbau der IT-Infrastruktur sowie zur Errichtung von Mobilitätscentern für Beschäftigte inklusive Fahrradstation und Photovoltaikpaneele. Finanzministerin Monika Heinold: „Investitionen in Digitalisierung und Nachhaltigkeit gehören zwingend dazu, um unser UKSH zukunftsfest aufzustellen. Wir stärken die IT-Infrastruktur des UKSH und bringen die Mobilitätswende voran.“ Zur Finanzierung dieses Maßnahmenpakets sind bereits 253 Mio. Euro in der Finanzplanung berücksichtigt. Die verbleibenden 149 Mio. Euro werden mit der nächsten Finanzplanung berücksichtigt. Ab 2026 stellt das Land hierfür jährlich weitere 25 Mio. Euro bereit. Das UKSH wird Teile dieser Maßnahmen zunächst vorfinanzieren. Entsprechend soll der Kreditrahmen des UKSH erhöht werden, in einem ersten Schritt im November 2019 auf rund 1,65 Milliarden. Neben diesem Maßnahmenpaket hat das UKSH bereits weitere mögliche Investitionsbedarfe benannt. Diese sollen gemeinsam erörtert und bewertet werden. Hierüber soll bis Mitte 2021 Verständigung erzielt werden. Geprüft werden Maßnahmen in Höhe von rund 303 Mio. Euro. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen für das Eltern-Kind-Zentrum, für das Zentrum für Integrative Psychiatrie (ZIP) sowie zur Infrastruktursanierung. Ein Teil der Maßnahmen für das ZIP ist nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz zu finanzieren. Zudem hebt das Land den Investitionszuschuss für das UKSH von derzeit rund 23 Mio. Euro ab 2020 schrittweise an. Zunächst wird der Zuschuss ab 2020 auf 24 Mio. Euro jährlich aufgestockt, von 2026 bis 2028 wächst der Zuschuss auf rund 50 Mio. Euro jährlich an. Schuldenübernahme durch das Land Das Land legt mit dem Zukunftspakt einen Plan für eine verbindliche Schuldenübernahme vor. Dies betrifft bereits genehmigte Kredite des UKSH für Investitionsmaßnahmen in Höhe von rund 341 Mio. Euro. Diese Schulden sollen bis Ende 2022 vom Land übernommen werden. Entlastung des UKSH von Zahlungsverpflichtungen durch das Land Das Land verzichtet auf die vom UKSH im Zuge des Beschlusses der Landesregierung zum ÖPP-Verfahren zugesagten Beteiligung an den Kosten für den Bau von Gebäuden für Forschung und Lehre im Umfang von 40 Millionen Euro. Sicherstellung der Finanzierung der Gesundheitsversorgung Zur dauerhaften Sicherung der Versorgung der Menschen mit qualitativ hochwertiger Spitzenmedizin setzt sich das Land auf allen Ebenen dafür ein, dass die Finanzierung der notwendigen Kosten im Gesundheitswesen – differenziert nach den jeweiligen Versorgungsbedarfen – ohne weitere Ergänzungsmittel der Länderhaushalte, wie beispielsweise Extremkostenzuschüsse, gewährleistet wird. Verbesserungen in der Pflege Um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch zukünftig attraktive Arbeitsbedingungen zu bieten, hat das UKSH zugesagt, in den kommenden zwei Jahren mit einem neuen Arbeitszeitmodell in die Pilotphase zu gehen. Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg: „Ich freue mich, dass es gelungen ist, neben den wichtigen Weichenstellungen zur Sanierung des UKSH gleichzeitig neue Impulse für die Arbeitsbedingungen zu setzen. Das Modellprojekt 3+3 zur Entzerrung des Arbeitsalltags ist ein bemerkenswerter Beitrag zur Zukunftsfähigkeit des UKSH.“ Foto: Monika Heinold
Land und UKSH stellen „Zukunftspakt UKSH“ vor
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