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Hamburg

Gewerbesteueroasen trockenlegen - Stadtstaaten für höheren Mindesthebesatz

Die Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen machen sich mit einem gemeinsamen Antrag für einen erhöhten Mindesthebesatz von 300 Prozent bei der Gewerbesteuer stark. Die entsprechende Initiative wird morgen in den Bundesrat eingebracht. Hintergrund: Einige Unternehmen nutzen die kommunale Infrastruktur größerer Städte und Gemeinden, zahlen ihre Gewerbesteuer jedoch in Kommunen mit deutlich niedrigeren Hebesätzen.  Dadurch entgehen den Kommunen in Deutschland insgesamt bis zu einer Milliarde Euro an Steuereinnahmen. Neben den betroffenen Städten und Gemeinden werden auch diejenigen Unternehmen benachteiligt, die auf solche Tricks und ungewollte Konstruktionen verzichten. Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Es wird Zeit, die Gewerbesteueroasen trockenzulegen. Dafür machen wir uns mit unserer gemeinsamen Bundesratsinitiative stark. Gewerbesteuerdumping ist nicht nur unsolidarisch gegenüber den Nachbarkommunen, sie fördert zudem die Entstehung von Briefka
18.06.2026
Handelskammer Hamburg

(Fast) jeder kann gründen: Unternehmertum ist keine Typfrage

Hamburg. In Hamburg und Deutschland gibt es mehr ungenutztes unternehmerisches Potenzial, als man denkt. Eine gemeinsame Befragung der Handelskammer Hamburg und der Bertelsmann Stiftung zeigt: Die Unterschiede zwischen Angestellten sowie Unternehmerinnen und Unternehmern sind deutlich geringer als oft behauptet. Unternehmertum ist keine Typfrage – sondern eine Frage der Rahmenbedingungen. Gleichzeitig bleibt die Gründungsdynamik in Deutschland seit Jahren hinter ihren Möglichkeiten zurück. Besonders bei jungen Menschen zeigt sich eine Lücke: Nur rund drei Prozent sind selbstständig – deutlich weniger als im EU-Durchschnitt von über fünf Prozent. Dr. Malte Heyne, Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Hamburg: “Das Potenzial ist da, aber wir lassen es zu oft liegen. Wenn wir weiter mit komplizierten Verfahren, hohen Hürden und zu wenig unternehmerischer Bildung arbeiten, verspielen wir Chancen für Wachstum und Innovation. Im Sinne unserer [_Standort
23.04.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Insolvenzverschleppung: Wann wird es für Geschäftsführer strafbar?

Bad Segeberg. Gerät ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Krise, stehen Geschäftsführer und Unternehmer oft unter enormem Druck. Rechnungen bleiben offen, Liquidität wird knapp und gleichzeitig muss der Geschäftsbetrieb weiterlaufen. In dieser Phase stellen sich viele Verantwortliche eine entscheidende Frage: Ab wann wird es strafbar, die Insolvenz nicht anzumelden? Der Straftatbestand der sogenannten Insolvenzverschleppung gehört zu den häufigsten Vorwürfen im Wirtschaftsstrafrecht. Besonders betroffen sind Geschäftsführer von GmbHs oder Vorstände von Aktiengesellschaften. Doch auch viele Selbständige sind unsicher, wann sie handeln müssen und welche Risiken drohen. Dieser Beitrag erklärt verständlich, wann Insolvenzverschleppung vorliegt und warum schnelles Handeln für Unternehmer entscheidend sein kann. Was bedeutet Insolvenzverschleppung überhaupt? Von Insolvenzverschleppung spricht man, wenn die verantwortliche Person eines Unternehmens *
04.03.2026