Heide (em) Zu den Verfassungsbeschwerden zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum A20-Elbtunnel erklärt der Geschäftsführer des Unternehmensverbandes Unterelbe-Westküste e.V. (UVUW), Ken Blöcker:
„Anscheinend haben Kollmar und das Land Schleswig- Holstein es nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vor einem halben Jahr noch immer nicht geschafft, sich zusammenzusetzen und die Finanzierung für die hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehr zu fixieren. Wir bedauern, dass die Kommunikation innerhalb der öffentlichen Hand so mangelhaft zu sein scheint, dass nun gerichtlich der volle Instanzenweg ausgeschöpft wird. Es darf nicht sein, dass durch mangelndes Vertrauen, mangelnde Kommunikation oder fehlende Kompromissfähigkeit die wirtschaftliche Zukunft einer gesamten Region in Geiselhaft genommen wird. Die negative mediale Aufmerksamkeit durch den Gang zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig für dieses Projekt hätte allen Beteiligten Warnung genug sein müssen.
Wir erwarten, dass das Land der Gemeinde Kollmar eine verlässliche finanzielle Unterstützung für die Tunnelfeuerwehr zusichert. Kollmar muss anschließend die Klage zurückziehen. Anderenfalls braucht es einen Mediator.
Mit der Verfassungsbeschwerde des Landesnaturschutzverbandes (LNV) war hingegen zu rechnen. Der Natur- und Umweltschutz ist inzwischen durch zahlreiche Vorschriften, Verordnungen und Urteile mehr als gewährleistet. Selbst die Grüne Landespartei hat ihren Widerstand gegen die A20 inzwischen aufgegeben. Dennoch zieht der LNV nach Karlsruhe und verprasst Steuer- und Spendengelder.
Der UVUW ist ein Zusammenschluss von über 350 Unternehmen im Gebiet von Norderstedt bis zur dänischen Grenze. Gegründet wurde er vor knapp 70 Jahren und hat sich zu einem wichtigen Sprachrohr der Wirtschaft an der Westküste und im Unterelberaum entwickelt.“