Bad Segeberg (MIT, hpk) Der Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte hat bereits begonnen er wird sich angesichts der demografischen Entwicklung weiter verschärfen. Deshalb ist es wichtig, die Produktivität der Unternehmen und die Lebenswünsche der Beschäftigten in Einklang zu bringen.
Neben den gesetzlich geregelten Bedingungen sind es sogenannte weiche Faktoren, die die Arbeitsbedingungen und letzten Endes den Wettbewerb um die besten Fachkräfte sowie das unternehmerische Ergebnis bestimmen. Innerhalb der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Schleswig-Holstein (MIT) der CDU ist man sich einig, dass betriebliche Maßnahmen zur Förderung der Mitarbeiter steuerlich besser berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zum Beispiel durch die Schaffung von Kindertagesplätzen oder Teilzeitarbeit. Aber auch die Gesundheitsförderung sowie ein gutes Betriebsklima, wie es durch Betriebsveranstaltungen oder Geburtstage zu Stande kommt.
Hier stoßen Arbeitgeber bei der Gewährung von Zuwendungen sehr schnell an steuerliche Freigrenzen. Entweder sind die betrieblich veranlassten Maßnahmen nicht in ausreichender Höhe als Betriebsausgaben steuerlich geltend zu machen oder sie sind als geldwerter Vorteil vom Arbeitnehmer zu versteuern, haben die Steuerexperten der MIT erkannt. Beide Verfahrensweisen sind nicht motivierend, sondern hinderlich bei der Gestaltung moderner und flexibler Arbeitsbedingungen. Diese fiskalpolitischen Grenzen müssen den heutigen Gegebenheiten zur Gestaltung der Arbeitswelt angepasst werden, beschreibt MIT-Pressesprecher Hans-Peter Küchenmeister die unzulängliche Situation. Erhöhte Pauschalbeträge erleichtern die Dokumentation bei Arbeitnehmern und Unternehmern, sie mindern zusätzlich den bürokratischen Aufwand. Insbesondere wird auch die Finanzverwaltung immens weniger belastet. Insgesamt werden Arbeitnehmer, die Wirtschaft und die Verwaltung entlastet.
In einem einstimmig gefassten Beschluss beim Landesmittelstandstag wurden die politischen Entscheidungsträger der CDU auf Landes- und Bundesebene aufgefordert, entsprechende Gesetzgebungsverfahren zu initiieren. Gleichermaßen ist dieses Anliegen an die EU-Abgeordneten herangetragen worden, damit sie bei allen EU-Initiativen zu berücksichtigen sind. Auch der Bundesrat schlägt in einem Gesetzentwurf mehrere Einzelmaßnahmen vor, um das Steuerrecht zu vereinfachen. Unter anderem will er Erleichterungen beim Abzug der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer durchsetzen. Zudem möchten die Länder eine Erhöhung des Arbeitnehmerpauschalbetrags, die zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuerabzugsverfahren und Vereinfachungen beim Nachweis von Pflegekosten erreichen. Die Vorschläge enthalten auch Maßnahmen, die einerseits vereinfachend wirken, andererseits aber durch Subventionsabbau zur Gegenfinanzierung beitragen.
Foto: „Ein vereinfachtes Steuergesetzt kommt den Arbeitnehmern wie den Unternehmen gleichermaßen zu Gute.“ Hans-Peter Küchenmeister, Pressesprecher der MIT Kreis Segeberg