Bad Segeberg. Viele Unternehmen und Selbstständige haben während der Corona-Krise staatliche Soforthilfen und Überbrückungshilfen erhalten. Doch Jahre später fordern die Behörden nun vermehrt eine Rückzahlung von Corona-Hilfen – teilweise mit sehr kurzer Frist und hoher Summe.
Wenn Sie betroffen sind: Lassen Sie den Rückforderungsbescheid rechtlich prüfen. Nicht jede Forderung ist zulässig, und ein spezialisierter Anwalt kann oft eine vollständige oder teilweise Rückzahlung abwehren.
Warum Corona-Hilfen zurückgefordert werden
Die Corona-Förderprogramme wie Soforthilfe, Überbrückungshilfe, Novemberhilfe oder Neustarthilfe wurden häufig auf Basis geschätzter Umsatzzahlen beantragt. Jetzt erfolgen durch die Bewilligungsstellen sogenannte Schlussabrechnungen, bei denen überprüft wird, ob die Hilfen gerechtfertigt waren.
Häufige Gründe für eine Rückforderung sind:
- geringerer Umsatzrückgang als ursprünglich geschätzt
- zu hoch angesetzte Fixkosten
- fehlende oder verspätete Schlussabrechnung
- unklare oder falsche Angaben im Antrag
Corona-Hilfe zurückzahlen: Was Sie bei einer Rückforderung tun sollten
Wenn Sie eine Aufforderung zur Rückzahlung erhalten haben, ist folgendes Vorgehen ratsam:
1. Rückforderungsbescheid genau prüfen lassen
Oft sind die Bescheide fehlerhaft oder unvollständig begründet. Ein Anwalt für Rückforderungen kann bewerten, ob die Forderung rechtlich haltbar ist.
2. Nicht vorschnell zahlen
Eine voreilige Rückzahlung kann Ihre Chancen auf Widerspruch oder Teilverzicht verschlechtern. Lassen Sie zunächst prüfen, ob die Rückzahlung rechtmäßig ist.
3. Fristen beachten
Die Behörden setzen oft kurze Fristen. Bei Fristversäumnis drohen Vollstreckung oder Rechtsmittelverlust. Ein Anwalt kann für Sie rechtzeitig reagieren und ggf. Fristverlängerung beantragen.
4. Ratenzahlung oder Stundung verhandeln
Auch bei berechtigter Rückforderung gibt es Möglichkeiten, die Zahlung aufzuschieben oder in Raten zu leisten – Verhandlungen mit den Behörden führen wir für Sie.
Wann ein Anwalt für Corona-Hilfe-Rückforderungen sinnvoll ist
Ein erfahrener Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht und Fördermittel unterstützt Sie in jeder Phase des Verfahrens:
- Rechtliche Prüfung des Rückforderungsbescheids
- Einlegen von Widerspruch oder Klage
- Vertretung gegenüber Landesbehörden oder IHK
- Beantragung von Stundung oder Ratenzahlung
- Unterstützung bei der Schlussabrechnung
Ziel: Nur das zurückzahlen, was tatsächlich geschuldet ist – und unrechtmäßige Forderungen abwehren.
Unsere Unterstützung bei der Rückforderung von Corona-Hilfen
Als spezialisierte Kanzlei vertreten wir Unternehmer bundesweit bei:
- Rückforderungen von Corona-Soforthilfe
- Rückzahlungen von Überbrückungshilfen
- Streitigkeiten um Neustarthilfe
- Prüfung und Korrektur von Schlussabrechnungen
Wir bieten eine fundierte rechtliche Bewertung und entwickeln eine Strategie, die zu Ihrer individuellen Situation passt.
Fazit: Corona-Hilfe zurückzahlen? Lassen Sie sich beraten, bevor Sie handeln
Die Rückzahlung von Corona-Hilfen kann zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen. Doch nicht jede Rückforderung ist gerechtfertigt – und viele lassen sich rechtlich anfechten.
Unsere Kanzlei hilft Ihnen, die Übersicht zu behalten und rechtssicher zu reagieren. Gemeinsam prüfen wir die Rückforderung und verteidigen Ihre Interessen – notfalls auch gerichtlich.
Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell intensiv überarbeitet. Er dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.