Norderstedt (em/lmp) Anforderungen an Insolvenzanträge von Schuldnern und Gläubigern werden immer komplexer. Während bis Anfang 2012 der Verlauf eines Insolvenzverfahrens kaum planbar war, entscheidet jetzt die richtige Beratung und Ausgestaltung des Insolvenzantrages über den Erfolg oder Misserfolg von Sanierungsbemühungen.
Dies gilt gleichermaßen für Insolvenzverfahren von Verbrauchern. Ab Mitte 2014 ist auch mit umfangreichen Neuerungen der Insolvenzordnung zu rechnen, die eine Vorbefassung mit dem Thema Insolvenz unumgänglich machen. Durch Einführung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wurde die Insolvenzordnung erneut grundlegend reformiert. Während bis Frühjahr 2012 die glückliche Hand des Insolvenzgerichts bei der Auswahl des zu bestellenden Insolvenzverwalters noch über das Schicksal des in die Krise geratenen Unternehmens entschieden, sind es nunmehr verstärkt auch die Gläubiger und Schuldner, die das Insolvenzverfahren maßgeblich beeinflussen können, um mögliche Sanierungschancen zu nutzen. Auch die Auswahl des Insolvenzverwalters ist nicht mehr allein Aufgabe des Gerichts. Durch eine professionelle Vorbereitung auf das Insolvenzverfahren lässt sich die Personenauswahl nunmehr mitbestimmen.
Auch die Insolvenzverwaltung des Unternehmens in Eigenregie ist nunmehr besser möglich. Dies bietet optimale Chancen, den „Turn-Around“ in der Insolvenz zu meistern, weiß Rechtsanwalt Joachim Beuck aus der Kanzlei Nissen Rechtsanwälte. Entscheidend ist jedoch weiterhin die Früherkennung der Krise und eine kompetente Beratung durch den Spezialisten. Auch für Insolvenzverfahren natürlicher Personen kündigen sich ab 2014 einschneidende gesetzliche Neuerungen an. Insbesondere die Möglichkeit, eine Entschuldung nicht mehr nach Ablauf von sechs, sondern bereits nach drei Jahren zu erreichen, macht eine ausführliche Befassung mit diesem Thema unumgänglich, sollten man sich bereits heute mit dem Gedanken an eine Insolvenzantragstellung befassen. Ob noch das alte oder aber schon das neue Recht gewählt werden sollte, ist dann jedoch Sache des Einzelfalls, ergänzt Rechtsanwalt Dr. Timm Nissen.
Am Anfang muss immer eine ausführliche Beratung stehen. Dass dies jedoch nicht immer einfach ist, zeigen die teilweise erheblichen Wartezeiten für einen Erstberatungstermin bei den Schuldnerberatungsstellen. Mitunter über ein Jahr nach dem Ersttermin kann es dauern, bis der Insolvenzantrag gestellt wird. Und die Anzahl der Privatinsolvenzen ist weiterhin steigend.
Foto: Dr. Timm Nissen und Joachim Beuck (v.l.) gründeten gemeinsam die Kanzlei Nissen Rechtsanwälte. Für sie stehen die spezifischen Bedürfnisse ihrer Mandanten im Vordergrund.