Quickborn (em/ls) Gut informiert! Mit der Einführung der Technischen Regel für Arbeitsstätten- Richtlinie ASR 2.2 stehen Veränderungen für Firmeninhaber an.

Die ASR 2.2 regelt, dass ein Anteil der Arbeitnehmer im vorbeugenden Brandschutz unterwiesen sein muss. „Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefährdungen und über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der Beschäftigung sowie bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen“, so ein Auszug aus dem ASR 2.2. Diese Unterweisung sollte aus einem theoretischen und aus einem praktischen Teil bestehen. Dabei werden die Mitarbeiter in den Umgang mit dem Feuerlöscher eingewiesen. „Wir bieten Ihnen diese Schulung an. Gerne beraten wir Sie und helfen so, Ihren Betrieb sicherer zu machen“, so Bernd Maaß abschließend.