Quickborn (lm/ab) Kerzen und weihnachtliche Dekoration im Betrieb ja oder nein? Immer wieder führen offenes Kerzenlicht und schadhafte Lichterketten in der Adventszeit zu Bränden. Um dies zu verhindern und trotzdem nicht auf die Gemütlichkeit verzichten zu müssen, sollten einige Regeln beachtet werden.
Im Betrieb ist der Arbeitgeber laut Arbeitsschutzgesetz für den Brandschutz verantwortlich. Das heißt auch: Der Arbeitgeber entscheidet, ob Kerzenlicht an der Arbeitsstelle erlaubt ist oder nicht. Der Bundesverband Brandschutz- Fachbetriebe rät von offenem Feuer an Arbeitsplätzen generell ab. Damit es im Betrieb trotz Weihnachtsdekoration sicher ist, rät Bernd Maaß, Schornsteinfeger und Brandschutzexperte: „Zuerst sollten Sie sich über die Vorschriften Ihrer Feuerversicherung informieren. Ihre Feuerlöscher sollten Sie regelmäßig überprüfen lassen und Ihre Mitarbeiter müssen wissen, wo diese stehen.“ Lässt der Chef Kerzen und Lichterketten zu, ist aber auch der Arbeitnehmer in der Pflicht. „Achten Sie darauf, dass sich keine entzündlichen Gegenstände wie trockene Tannenzweige oder Papier in unmittelbarer Nähe der Flamme befinden. Lassen Sie die Kerze nie unbeaufsichtigt!“ Bernd Maaß empfiehlt weiter, einen Rund-Brief zu versenden, in dem die Mitarbeiter über die Vorschriften informiert werden. „Bei elektrischen Produkten sollten Sie außerdem unbedingt auf das GS-Prüfzeichen und die kompletten Herstellerangaben achten. Bei einer aktuellen Untersuchung von elektrischen Lichterketten erfüllten von 52 Lichterketten 38 nicht die Mindestanforderungen der europäischen Norm“, so der Brandschutzexperte abschließend.