Kiel (em) Auf völliges Unverständnis der Wirtschaft stoßen Äußerungen des Umweltbundesamtes (UBA), die eine Streichung der notwendigen Verkehrs-Ausbauprojekte A 20 und A 21 aus dem Bundesverkehrswegeplan (BVWP) zur Folge haben sollen. Dazu sagte die Präsidentin der IHK Schleswig-Holstein, Friederike C. Kühn: „Ich appelliere an die politisch Verantwortlichen in Berlin, die Fundamentalkritik des UBA zurückzuweisen und an den zu Recht in den Entwurf des BVWP aufgenommenen Projekten festzuhalten.“

Den drei Industrie- und Handelskammern in Schleswig-Holstein sei bewusst, dass Neubauprojekte auch Fläche verschlingen. „Die A 20 und die A 21 sind aber absolut notwendige Straßenbaumaßnahmen. Damit sichern wir dauerhaft die wirtschaftlichen Voraussetzungen für Arbeitsplätze und Wohlstand in Schleswig-Holstein“, so Kühn weiter.

Die naturschutzfachliche Bewertung der Küstenroute A 20 ist nach Ansicht der IHK Schleswig-Holstein zu relativieren. Viele der im Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes dargelegten, negativen Umwelteffekte resultieren in ihrer Summe aus der beachtlichen Länge der Baumaßnahme (Flächenverbrauch). Neubauprojekte dieser Größenordnung sind in Deutschland nicht an der Tagesordnung. Die A 20 als wichtigstes Neubauprojekt in Schleswig-Holstein und Niedersachsen wie auch die A 21 stellen zwar unbestritten einen direkten Eingriff in die Schutzgüter dar, beide Verbindungen werden auf der anderen Seite aber auch viele Verkehre auf sich ziehen und damit negative ökologische Effekte in der Metropolregion Hamburg durch Stauvermeidung beseitigen.

In die richtige Richtung weist dagegen aus Sicht der Wirtschaft die Darstellung des volkswirtschaftlichen Nutzens der Küstenroute in Höhe von rund sechs Milliarden Euro. Kühn: „Der volkswirtschaftliche Vorteil der Maßnahme ist eindrucksvoll dargelegt. Ähnlich verhält es sich bei der A 21, die einen positiven Nutzen-Kosten-Faktor von 3,8 aufweist.“