Segeberg/Neumünster (em) Für Unternehmen, Kommunen und Vereine ist der 1. Februar 2014 ein wichtiger Termin: Der nationale Zahlungsverkehr wird „abgeschaltet“ und auf den europäischen SEPA-Zahlungsverkehr umgestellt.

Das bedeutet: Firmen, Kommunen und Vereine haben nur noch bis zum 31. Januar 2014 Zeit, den Wechsel auf die einheitlichen Überweisungs- und Lastschriftstandards zu vollziehen. Die Sparkasse Südholstein unterstützt sie dabei. Vorstandsmitglied Martin Deertz und SEPA-Experte Christian Bergmann aus dem Bereich eBanking der Sparkasse erläutern die notwendigen Vorkehrungen.

Herr Deertz, was müssen Unternehmen tun, um für SEPA fit zu werden?
Die Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren betrifft unterschiedlichste Aufgabenfelder. Je nach Größe, Branche und bisheriger Nutzung der Zahlungsverkehrsinstrumente gilt es, vor allem rechtzeitig Vorkehrungen in der Rechnungsstellung und Buchhaltung zu treffen. Aber auch im Kundenservice, im Vertrieb und Einkauf sowie in der IT und im Personalbereich gibt es Bedarf. Wichtig ist: Jeder ist betroffen, denn jeder nimmt am Zahlungsverkehr teil!

Was kommt auf die Firmen konkret zu?
Martin Deertz: Allen muss klar sein, dass bisher genutzte Zahlungsarten ganz entfallen und durch neue ersetzt werden, die auch neue Bedingungen mit sich bringen. Folgende Beispiele sind Änderungen, die die meisten unserer Kunden betreffen: Anstatt der nationalen Kontonummer und Bankleitzahl werden die internationale Bankkontonummer (IBAN) und des Business Identifier Code (BIC) verwendet. Die beiden Lastschriftverfahren, Einzugsermächtigungsverfahren und Abbuchungsverfahren ändern sich teilweise deutlich:
• Für Abbuchungsaufträge müssen neue Mandate erteilt werden.
• Der Zahlungspflichtige muss seinem Kreditinstitut seine Abbuchungsaufträge schriftlich anzeigen mit Originalunterschrift.
• Der Zahlungspflichtige muss 14 Tage vor der Belastung schriftlich über die Lastschrift informiert werden.
• Abbuchungsaufträge sind nicht mehr für Verbraucher zugelassen.
• Einzugsermächtigungen (neu: Mandate) müssen erneut eingeholt werden, wenn länger als 36 Monate keine Lastschriften eingezogen wurden.

Durch die vorgeschriebenen Fristen zur Vorlage von Lastschriften können diese evtl. nicht mehr für die bisherigen Zwecke eingesetzt werden (zum Beispiel in Online-Shops, bei Automaten etc.). Außerdem müssen viele Zahlarten auf Online-Betrieb umgestellt werden, weil es Papierbelege, Disketten und ähnliches ab 2014 nicht mehr geben wird. Unsere Software SFirm, StarMoney und SPG-Verein sowie unser Internetauftritt bieten dafür hervorragende Lösungen.

Wie heißen die neuen Instrumente für den inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr?
Christian Bergmann: Nationale Überweisungen und Lastschriften werden ersetzt durch die SEPA-Überweisung, die SEPA-Lastschrift und SEPA-Kartenzahlungen. Die SEPA-Lastschrift gibt es in zwei Ausprägungen: als SEPA-Basis-Lastschrift und als SEPA-Firmen-Lastschrift (ohne Erstattungsanspruch für den Zahler).

Gelten bestehende Abbuchungsaufträge weiterhin?
Christian Bergmann: Bei SEPA-Firmenlastschriften können bereits bestehende Abbuchungsaufträge leider nicht weiter genutzt werden. Hier ist die Einholung eines neuen SEPA-Firmenlastschrift-Mandats erforderlich. Wichtig: SEPA-Firmen-Lastschriften sind für Verbraucher als Zahlungspflichtige nicht zugelassen, da sie kein Erstattungsrecht beinhalten. Mit Verbrauchern können nur SEPA-Basis-Lastschriften vereinbart werden.

Werden bereits bestehende Einzugsermächtigungen auch ungültig?
Christian Bergmann: Nein, sie können auch weiterhin für SEPA-Basis-Lastschriften genutzt werden. Der Kunde muss lediglich informiert werden über die jeweilige Mandatsreferenz, die neue Gläubiger-Identifikationsnummer und den Zeitpunkt des Wechsels auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren. Für die SEPA-Basis-Lastschrift gelten zwingende Vorlagefristen. Es gilt daher zu prüfen, ob die bisher verwendeten Lastschriftverfahren weiter verwendet werden können. Das betrifft insbesondere den Automatenbereich oder auch Online-Shops.

Was ist ein Lastschriftmandat?
Christian Bergmann: Durch das SEPA-Lastschriftmandat wird der Zahlungsempfänger ermächtigt, fällige Rechnungsbeträge vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Gleichzeitig wird auch das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen mit der Einlösung der Lastschrift beauftragt. Generell gilt das SEPA-Lastschriftmandat unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen. Sollten aber binnen 36 Monaten seit letztem Einzug keine Folgelastschriften vom Zahlungsempfänger eingereicht werden, verfällt dieses Lastschriftmandat. Sollten nach Ablauf dieser Frist erneut SEPA-Lastschriften eingezogen werden, ist ein neues SEPAMandat vom Zahlungspflichtigen einzuholen.

Was ist eine Gläubiger-Identifikationsnummer und wo erhalte ich sie?
Martin Deertz: Jede Institution, die Lastschriften einzieht, benötigt zwingend eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier - CI). Das ist eine europaweit einheitliche Nummer, die den Einreicher von SEPA-Lastschriften eindeutig identifiziert. Die 18-stellige alphanumerische Nummer benötigen SEPA-Lastschrifteinreicher zwingend. Ohne Angabe dieser Nummer erfolgt keine Bearbeitung der eingereichten Transaktionen. Die Gläubiger-Identifikationsnummer kann nur online bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden unter http://glaeubiger-id.bundesbank.de.

Muss auch die Software für den Zahlungsverkehr erneuert werden?
Christian Bergmann: Alle aktuellen Softwarelösungen (zum Beispiel StarMoney, SFirm, SPG-Verein), die die Sparkasse Südholstein bereitstellt, können weiterhin verwendet werden. Für die Software SFirm bietet die Sparkassen-Finanzgruppe ein SEPA-Modul an, mit dem auch die Kontobestände auf IBAN und BIC umgestellt werden können. Darüber hinaus halten wir weitere Unterstützungsmedien bereit.

Wie gehen die Firmen am besten vor?
Martin Deertz: Vor allem sollten die Firmen, Kommunen und Vereine den Anpassungsbedarf auf SEPA nicht unterschätzen, sondern sich frühzeitig damit beschäftigen. Am besten benennen sie möglichst bald einen konkreten Ansprechpartner, der alle Aufgaben zur SEPA-Umstellung im Haus koordiniert und einen Zeit- und Umsetzungsplan bis 2014 aufsetzt. Als Hilfestellung hierfür haben wir eine Checkliste auf unserer Homepage veröffentlicht. Unter www.spk-suedholstein.de/sepa sind auch viele weitere Informationen hinterlegt. Und natürlich stehen auch unsere Kundenberater für Fragen zur Verfügung, damit die Unternehmen diese Herausforderung problemlos bewältigen.