Kiel (em) Mit Erleichterung nimmt die Wirtschaft das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Kenntnis, das eine Weiterführung der Planungen der A20-Elbquerung nordwestlich von Hamburg grundsätzlich erlaubt.
„Damit können wir auf absehbare Zeit mit einer Lösung der gravierenden Verkehrsprobleme in unserem Bundesland rechnen“, zeigte sich die Präsidentin der IHK Schleswig-Holstein, Friederike C. Kühn, nach einem kurzfristig anberaumten Meinungsaustausch mit Wirtschaftsminister Reinhard Meyer überzeugt. Wegen ihrer überregionalen Bedeutung ist der Weiterbau der A20 mit fester Unterelbequerung bei Glückstadt ein vorrangiges Verkehrsprojekt für Schleswig-Holstein.
Das nördlichste Bundesland erhält mit der A20 eine direkte Anbindung an die wirtschaftlichen Kernregionen Westdeutschlands und Westeuropas. Zudem verbindet die A20 Hafenstandorte der Ostsee mit niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Nordseehäfen. Die West-Umfahrung Hamburgs nimmt aber nicht zuletzt auch Nord-Süd- Verkehre auf und entlastet damit den Elbtunnel als Nadelöhr in Hamburg. Dies ist auch für die Jütlandroute zwischen Skandinavien und Mitteleuropa von zentraler Bedeutung. Damit erhöht die Küstenroute nicht nur die Schnelligkeit, sondern auch die Verlässlichkeit und Termintreue von Transporten und Personenverkehren. Das beeinflusst sowohl die touristische Attraktivität Schleswig-Holsteins als auch die Güterverkehre von und zu den Häfen in Schleswig-Holstein und Hamburg positiv, betonte die Präsidentin.
„Weitere Verzögerungen bei der Planfeststellung der Baumaßnahme wegen Formfehler sind ärgerlich. Wir sind aber zuversichtlich, dass die Verkehrsplaner des Landes dieses Problem lösen werden“, so Kühn. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes gibt vor allem langfristige Planungssicherheit für die Wirtschaft, denn die A20 hat Einfluss auf Standortentscheidungen der Wirtschaft für oder gegen Schleswig-Holstein. Daran hängen Arbeitsplätze und Wohlstand.