Norderstedt (em) Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am Mittwoch, dem 20. März 2024 eine Kappungsgrenzenverordnung beschlossen. Danach dürfen ab 1. Mai 2024 in 62 Gemeinden Schleswig-Holsteins mit angespanntem Wohnungsmarkt Bestandsmieten um 15 %, statt wie bisher maximal um 20 %, innerhalb von drei Jahren erhöht werden. Hierzu zählt laut der Verordnung auch Norderstedt, obwohl die Mietsteigerung nachweislich des seit 1980 alle zwei Jahre erscheinenden Norderstedter Mietspiegels deutlich geringer ausfällt.

 Auch wenn die Steigerung der Mieten im aktuellen Mietspiegel mit durchschnittlich 3,09 % pro Jahr deutlich höher ausfiel als in den vergangenen Jahren, so liegt die Steigerung immer noch weit unter der nun vorgeschriebenen Kappungsgrenze von 15 % für 3 Jahre (Æ 5%).

 Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack meinte dazu: _"_Wir schützen mit der Verordnung Mieterinnen und Mieter genau dort, wo es nötig ist".

 Dem widerspricht Norderstedts Haus & Grund Vorsitzender Sven Wojtkowiak aufs Heftigste: „Genau das Gegenteil wird damit erreicht. Bestraft werden all die privaten Vermieter, welche über Jahre und z.T. Jahrzehnte die Miete nicht erhöht haben. Die jetzt beschlossene Kappungsgrenze wirke wie ein Weckruf für alle Vermieter, die Mieten nun pünktlich vor dem 1. Mai 2024 und dann regelmäßig alle drei Jahre anzupassen.“

 „Das heutige Signal ist angesichts des darniederliegenden Wohnungsbaus vollkommen falsch und erfolgt ohne Not. Offensichtlich fehlt der Landesregierung der Mut, die Grunderwerbsteuer zu senken. 

Diese gehört mit 6,5 % in Schleswig-Holstein zu den höchsten Grunderwerbsteuersätzen in Deutschland. Eine deutliche Senkung der Grunderwerbsteuer würde dem Wohnungsbau und damit auch dem Wohnungsmarkt helfen“, so Wojtkowiak weiter. „Die Kappungsgrenzenverordnung kostet zwar nichts, bringt aber auch nichts. Sie baut keine einzige Wohnung und schafft keinen dringend benötigten Wohnraum. Die Kappungsgrenze ist politischer Aktionismus: Aufwendig, damit ärgerlich und wirkungslos“, ist man sich im Kreise der Vermieter einig. Laut Mikrozensus gehen 76 % aller neugebauten Wohnungen in Mehrfamilienhäusern auf die Initiative von Privatpersonen zurück.