Norderstedt (em) Der Eigentümerverband Haus & Grund erhält gerichtliche Unterstützung in seiner Auffassung, dass die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist.

 Seit der Grundsteuerreform rät der Grundeigentümerverband seinen Mitgliedern, gegen die Mess- und Wertbescheide grundsätzlich Einspruch einzulegen. „Diese müssen zur Fristwahrung innerhalb eines Monats nach Zustellung der Mess- und Wertbescheide beim zuständigen Finanzamt eingelegt werden“, so Sven Wojtkowiak, der Vorsitzende des Norderstedter Haus & Grund Vereins. „Die Mustereinsprüche nebst aktueller Begründung erhalten unsere Mitglieder über unsere Geschäftsstelle oder auf unserer Homepage.“

 Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz kritisierte in zwei kürzlich ergangenen Entscheidungen (Az. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23) vor allem die Grundstücksbewertung auf Grundlage der Bodenrichtwerte. „Die Bodenrichtwerte sind ein wesentlicher Grund, warum die neue Grundsteuer auf sehr wackligen Füßen steht. Für uns sind die beiden Entscheidungen Motivation, in unseren Musterverfahren die Grundsteuer bis nach Karlsruhe zu tragen“, erklärte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin. 

 In einem Rechtsgutachten für Haus & Grund und den Bund der Steuerzahler hat Prof. Gregor Kirchhof gerade die Bodenrichtwerte für ungeeignet erachtet, Basis für eine Grundsteuer zu sein. Demnach ist die Steuerbemessung nach diesen durchschnittlichen Lagewerten oft ungenau. Dies gelte vor allem dann, wenn Gutachterausschüsse für ein Gebiet fehlten, wenn die Kaufpreissammlungen nicht ausreichten, wenn ein Bodenrichtwert nicht vorhanden sei und daher Werte vergleichbarer Flächen heranzuziehen seien oder wenn lagebedingte Wertminderungen entstünden. 

 „Die Bodenrichtwerte weisen gerade auch in Norderstedt systematische Bewertungslücken auf. Ich denke exemplarisch an die Grundstücke in Norderstedt, welche im Außenbereich liegen und nicht bebaut werden dürfen, sehr wohl aber als Bauland bewertet werden“, sagt hierzu Sven Wojtkowiak. „Die neue Grundsteuer darf so nicht erhoben werden“, forderte er abschließend.  

Foto (v.r.n.l.): Dr. Kai Warnecke, Präsident Haus & Grund Deutschland; Sven Wojtkowiak, Vorsitzender Haus & Grund Norderstedt, Mitglied im Landesvorstand Haus & Grund Schleswig-Holstein