Hamburg/Norderstedt (em) Nur ein kleiner Teil der bundesweit gut 900.000 Berufskraftfahrer hat bislang die Fortbildungen absolviert, die eine EU-Richtlinie seit 2009 von ihnen fordert. Wer die europaweit geltenden Fristen versäumt, muss mit hohen Strafen rechnen. Bereits jetzt wird die Zeit knapp, alle Kurse nachzuholen.

Mit knapp 51 Millionen Kraftfahrzeugen wird der Verkehr in Deutschland immer dichter. Die Anforderungen wachsen stetig. Die EU-Richtlinie 2003/59/EG, die in Deutschland durch das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz umgesetzt wird, sieht daher regelmäßige Fortbildungen im Personen- und Güterverkehr vor. Alle fünf Jahre müssen die Inhaber von sämtlichen gewerblich genutzten C- und D-Fahrerlaubnisklassen fünf Module á sieben Stunden absolvieren, zum Beispiel zu spritsparendem Fahren, Sicherheitstechnik oder Notfällen im Verkehr.

Diese werden durch einen Eintrag in Zeile zwölf der Fahrerlaubnis nachgewiesen. Bislang ist die Nachfrage gering. „Vielen Kraftfahrern und Spediteuren ist die Fortbildungspflicht nicht bewusst“, sagt Kai-Uwe Fischer, Schulungsleiter für den Berufskraftfahrer-Bereich beim TÜV NORD Schulungszentrum in Norderstedt. „Der Großteil der bundesweit 900.000 Berufskraftfahrer hat sich bislang noch nicht um die Fortbildungen gekümmert. Insbesondere in kleineren Unternehmen sind bislang nur wenige Fahrer geschult.“ Dabei wird die Zeit langsam knapp. „Lkw-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10. September 2009 erworben haben, müssen bis zum 9. September 2014 die Fortbildung abgeschlossen haben“, so Fischer. Bei Busfahrern, die ihren Führerschein vor dem 10. September 2008 gemacht haben, ist bereits der 9. September 2013 Stichtag.

Wer seine Fortbildungen nicht fristgerecht absolviert, dem drohen hohe Bußgelder. „Die Kennziffer 95 muss rechtzeitig im Führerschein eingetragen sein, sonst drohen Strafen von bis zu 5.000 Euro und das pro Fahrt“, sagt der ehemalige Berufskraftfahrer Fischer, dem die Situation zunehmend Sorgen bereitet. Im Hinblick auf den zu erwartenden Ansturm auf die Fortbildungsmodule ist fraglich, ob alle Fahrer fristgerecht geschult werden können. Auch für Arbeitgeber können fehlende Nachweise teuer werden. „Verantwortlich für die Schulungen ist aber jeder Führerscheininhaber selbst“, so Fischer. Das TÜV NORD Schulungszentrum bietet die Fortbildungen regelmäßig in Norderstedt, Hamburg, Kiel, Flensburg und Lübeck an. Interessierte können sich dort individuell beraten lassen.