Kiel (em) Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entscheidet am 25. Februar 2016 darüber, ob Unternehmen auf Facebook sogenannte Fanpages, also Webseiten zur Eigendarstellung ihres Unternehmens, nutzen dürfen. Im Fokus steht der Datenschutz im sozialen Netzwerk, insbesondere die Verantwortlichkeit für fremde Datenverarbeitung.

Die Datenschutzaufsicht in Schleswig-Holstein hatte im Sommer 2011 Unternehmen verbieten wollen, Facebook als Werbe- und Kommunikationsplattform zu nutzen und damit für erhebliche Rechtsunsicherheit gesorgt. Die IHK Schleswig-Holstein hat sich vor ihre Mitgliedsunternehmen gestellt und einen Musterprozess geführt. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht das letzte Wort.

„Es wäre vollkommen absurd, den Unternehmen zu verbieten, sich dort zu bewegen wo ihre Kunden sind“, erklärt Marcus Schween, Federführer Recht der IHK Schleswig-Holstein. Die Datenschützer in Schleswig-Holstein hingegen sind der Auffassung, alle Unternehmen auf Facebook verstießen gegen europäisches und nationales Datenschutzrecht und konnten sich damit schon in den Vorinstanzen beim Verwaltungsgericht und beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig nicht durchsetzen.

„Es geht im Kern um die Frage, wer für die Datenverarbeitung in sozialen Netzwerken verantwortlich ist“, sagt Schween und ergänzt: „Wir meinen, verantworten kann ein Unternehmen nur die Datenverarbeitung auf die es selbst einen Einfluss hat. Eine pauschale Verantwortlichkeit für Dritte (auch für Facebook) lehnen wir ab.“ Dabei betont Schween, dass Datenschutz für die Wirtschaft von größter Bedeutung sei. So sei Datenschutz heute selbstverständlicher Teil einer jeden Compliance Struktur.

Am Ende entscheide doch der User selbst, welche Internetanwendung er nutzen möchte und welche nicht. „Ich denke nicht, dass die Nutzer vor sich selbst geschützt werden müssen“, so Schween. Ziel dieser Auseinandersetzung muss es sein, dass sich Unternehmen auch zukünftig in sozialen Netzwerken bewegen können und das ohne übertriebene Bevormundung durch den Datenschutz. Ein Ausschluss aus modernen Kommunikationsmitteln wie Facebook, Google und Co. wäre ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen.