Nach dem die Geschäftsleerstände in vielen Städten Deutschlands zum Alltag gehören, erleben wir diese Leerstände bald auch im Onlinegeschäft! Wie das Magazin Onlinehändler-News in seiner Ausgabe vom 19. Mai berichtete, trifft Amazon vermehrt Abkommen mit großen Marken.
Amazon habe mit Asics und weiteren Unternehmungen im Hintergrund Vertriebsbeschränkungen ausgehandelt, so der Bericht. Zu den weiteren Unternehmungen gehören laut neuestem Update folgende Marken: Lalique, Cartier, Dr. Sebagh, Erno Laszlo, Floris London, Joop, Loris Azzaro, Annick Goutal, Costume National, Burberry, Thierry Mugler, Clarins, Hugh Parsons und Worth.
Amazon setzt sich nach eigenen Angaben für das Kundenerlebnis ein und beschränkt sich dabei gleichzeitig auf die Online-Händler. Voraus gegangen ist der Bericht über die Vereinbarungen zwischen Asics und Amazon. Eine Woche zuvor wurde berichtet, dass Amazon und Asics Vertriebsbeschränkungen getroffen haben.
Es haben sich zahlreiche Online Händler bei dem Newsdienst gemeldet, meist anonym, und die Vereinbarungen und deren Folgen für den Online-Handel bestätigt. Ein Online-Händler hat berichtet, dass Amazon ihm mitgeteilt hat, er dürfte nicht mehr mit Asics Produkten handeln. Das dürfen auf Amazon nur noch Online-Händler, die vom Unternehmen dazu autorisiert sind.
In einer der Onlinehändler-News vorliegenden E-Mail heißt es von Amazon, wir zitieren: „Wir bemühen uns stets darum, Kunden ein bestmögliches Einkaufserlebnis zu bieten. Deshalb führen wir Beschränkungen für das Einstellen von Angeboten für Produkte der Marken Asics und Onitsuka ein. Insbesondere genehmigen wir nur noch autorisierten Händlern, Angebote für Produkte dieser Marken einzustellen. Wenn Sie über eine Bestätigung des Herstellers verfügen, dass Sie ein autorisierter Händler sind, wenden Sie sich bitte an den Verkäuferservice. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie mit Wirkung zum 1. März 2015 Produkte der Marken Asics oder Onitsuka nicht mehr bei Amazon anbieten, und Ihre Angebote für diese Produkte werden entfernt. Das Entfernen dieser Angebote wird sich nicht negativ auf Ihre Kennzahlen zur Kundenzufriedenheit auswirken. Wir bitten Sie jedoch, Angebote für diese Produkte nicht unter anderen ASINs erneut einzustellen oder neue Angebote dieser Produkte zu erstellen. Dies gilt sowohl für Artikel mit Versand durch Amazon als auch für Artikel, die vom Verkäufer versendet werden.“
Neben Asics und Onitsuka soll Amazon auch mit weiteren Firmen Abkommen trffen. Angeblich habe, so ein anonymer Online-Händler, Asics mit Amazon die Händler AGBs verändert. Händler die Online verkaufen, erhalten somit auch nur Ware für den Onlineverkauf. Damit wird ausgeschlossen, Altwaren aus dem Stationärhandel später im Onlinehandel zu verkaufen. Wer diese AGBs nicht akzeptiert, der bekommt gar nichts.
Viele Händler fordern den Weg zum Bundeskartellamt, so die Onlinehändler-News. Zitiert wird die Volljuristin Yvonne Gasch, Expertin für E-Commerce-Recht: „Grundsätzlich sind spürbare Wettbewerbsbeschränkungen untersagt, im Wesentlichen kommt es hier jedoch auf das Vertriebssystem an. In einem selektiven Vertriebssystem, in welchem der Marken-Hersteller nur bestimmte Händler beliefert und den Vertrieb gestattet, kann ein Ausschluss des Vertriebs über Plattformen, die die strengen Qualitätsanforderungen des Herstellers nicht erfüllen, gerechtfertigt sein. Das konkrete Vorgehen von Asics wird sicherlich bald das Bundeskartellamt zu klären haben.“