Bad Segeberg (hpk) Zum wiederholten Male hat sich der MIT mit dem Thema „Kalte Progression“ beschäftigt. Die MIT hatte deren Abbau erneut auf die Tagesordnung gesetzt, die CDU-Fraktion unterstützte, die Küstennebel- Koalition aus SPD/Grüne und SSW blockierte.

„Zum FDP-Antrag muss natürlich die Frage erlaubt sein, warum die FDP das in den letzten vier Jahren ihrer Regierungsbeteiligung in Berlin nicht durchgesetzt hat“, betonte Hans-Peter Küchenmeister in der MIT-Vorstandsversammlung. Das Anliegen sei jedoch berechtigt: Selbst mittlere Einkommen seien betroffen. Die Progression der Steuertarife in Verbindung mit über 20-Prozentpunkten Sozialabgaben führe sehr schnell dazu, dass von jedem zusätzlichen Euro an Einkommen nicht einmal die Hälfte beim Steuerzahler verbleibe. Auch wenn das Thema „Kalte Progression“ nicht im Bundeskoalitionsvertrag enthalten sei, unterstütze die CDU-Landtagsfraktion weiterhin den Abbau der „Kalten Progression“. Daher werde sie dem Antrag zustimmen, erklärte Peter Sönnichsen. Die Fraktionen der Regierungskoalition wie auch die PIRATEN verweigerten dem Antrag jedoch ihre Zustimmung.

Antrag der FDP
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG, Drucksache 18/1465, 18. Wahlperiode, 13. Januar 2014: Mehr Steuergerechtigkeit für Schleswig-Holsteins Bürger - „Kalte Progression“ abbauen. Der Landtag fordert den schnellstmöglichen Einstieg in den Ausstieg aus der „Kalten Progression“. Er fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, erstens dass die steuerlichen Entlastungen zugunsten der Bürgerinnen und Bürger umgesetzt werden, die nötig sind, um der „Kalten Progression“ entgegenzuwirken, zweitens dass die Bundesregierung eine regelmäßige Überprüfung der Wirkung der „Kalten Progression“ im Tarifverlauf im Zwei-Jahres-Rhythmus durchführt.

Die Begründung
Die „Kalte Progression“ führt vor allem durch Tariferhöhungen bei Arbeitnehmern zu heimlichen Steuererhöhungen. Das ist weder gerecht noch fördert es die Leistungsbereitschaft. „Kalte Progression“ ist die Bezeichnung für eine Steuermehrbelastung, die dann eintritt, wenn Lohnsteigerungen lediglich einen Inflationsausgleich bewirken und die Einkommensteuersätze nicht der Inflationsrate angepasst werden. Durch die „Kalte Progression“ kann es vorkommen, dass Arbeitnehmer trotz einer Tariferhöhung effektiv, das heißt unter Berücksichtigung der allgemeinen Preissteigerung, einen Reallohnverlust erleben. Es muss vermieden werden, dass bei einem progressiv ausgerichteten Einkommenssteuertarif nicht gewollte Steuerbelastungen für die Steuerzahler entstehen. Es muss dem Effekt entgegengewirkt werden, dass der Staat seine Einnahmesituation zulasten der Steuerpflichtigen verbessert.
Foto: „Die Kalte Progression ist wie eine heimliche Steuererhöhung.“ Hans-Peter Küchenmeister, MIT