Quickborn (lm/jj) Um Schäden frühzeitig zu erkennen, sollte die Gasinstallation an Gebäuden regelmäßig durch einen Fachbetrieb überprüft werden. Denn am Erdgasanschluss liegt die Schnittstelle zur Gasübergabe vom Anbieter an den Hausgebrauch und somit auch für die Verantwortung über die Gasinstallation in den Händen von Eigentümern, Hausverwaltungen und Mietern. Eigentümer und Vermieter stehen hier zudem in der Versicherungspflicht.

Der Gesetzgeber verlangt nach der ersten Überprüfung vor Inbetriebnahme der Gasleitungen des Hauses auf Dichtheit, die Gebrauchsfähigkeit anschließend alle 12 Jahre durch ein Fachunternehmen nachzuweisen. „Um hohe Reparatur- und Folgekosten zu vermeiden, sollte die Gasanlage durch die jährliche Gas-Hausschau gewartet werden“, rät Energie- und Brandschutzexperte Bernd Maaß. „Wir kontrollieren für Sie und Ihre Mieter alle frei verlegten Erdgasleitungen auf einwandfreien Zustand sowie Absperreinrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit. Bei nachträglich verkleideten frei verlegten Innenleitungen prüfen wir die notwendigen Lüftungseinrichtungen. Nicht zulässige Belastungen durch gewichtige Gebrauchsgegenstände und nicht korrekte Befestigungen der Gasleitungen werden durch uns erkannt und Ihnen mitgeteilt. Selbstverständlich führen wir den Jahres-Check auch dann durch, wenn keine Kehr- und Überprüfungstätigkeiten in Ihrem Gebäude auszuführen sind. Gerne Beraten wir sie unverbindlich.“