Ein Beitrag vom Anwalt für Steuerrecht - Als Unternehmer oder Geschäftsführer hat man oft genug zu tun: Personal, Kunden, Strategie – und natürlich das liebe Geld. Viele denken deshalb: „Für die Steuern hab ich ja meinen Steuerberater.“ Und grundsätzlich ist das auch richtig. Aber wie weit kann man sich wirklich auf den Steuerberater verlassen? Und wer haftet, wenn etwas schiefgeht?

Diese Fragen beschäftigen uns als Anwälte für Steuerrecht regelmäßig – besonders dann, wenn plötzlich der Verdacht auf Steuerstrafrecht oder gar Steuerhinterziehung im Raum steht.

Vertrauen ist gut – aber nicht blind

Zugegeben: Steuererklärungen sind oft komplex und für den Laien schwer verständlich. Dass man da einen Profi ins Boot holt, ist völlig richtig. Aber: Wer denkt, mit der Beauftragung des Steuerberaters sei automatisch jede Verantwortung abgegeben, irrt. Im Steuerrecht gilt grundsätzlich: Die Erklärung unterschreibt der Steuerpflichtige selbst – und damit übernimmt er auch die Verantwortung für ihren Inhalt.

Das bedeutet nicht, dass Sie jede Zahl oder jede Buchung im Detail nachvollziehen müssen. Aber grobe Fehler oder Unstimmigkeiten, die offensichtlich sind, sollten Ihnen auffallen – und auch auffallen müssen. Andernfalls droht der Vorwurf der leichtfertigen Steuerverkürzung, der erhebliche Folgen nach sich ziehen kann: höhere Nachzahlungen, Bußgelder und eine verlängerte Verjährungsfrist. Im schlimmsten Fall landet der Fall im Bereich des Strafrechts – und dann sprechen wir von Steuerhinterziehung.

Zwei Urteile – zwei wichtige Lehren

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich mit genau dieser Problematik in mehreren Urteilen beschäftigt. In einem Fall (Az.: VII R 27/10) ging es um einen Steuerpflichtigen, dessen Steuerberater einen Verlust doppelt angesetzt hatte. Der BFH stellte klar: Wenn dieser Fehler für den Unternehmer nicht ohne Weiteres erkennbar war, liegt keine leichtfertige Steuerverkürzung vor. Der Steuerberater hatte den Fehler zwar gemacht – aber da er selbst keine Erklärung abgegeben hatte, konnte ihm kein steuerstrafrechtliches Verhalten angelastet werden. Und dem Unternehmer konnte man keinen Vorwurf machen, weil der Fehler so versteckt war, dass er auch bei genauer Prüfung nicht auffiel.

In einem anderen Fall (Az.: VIII R 32/11) sah das ganz anders aus. Dort war ein Gewinnanteil in einer Gemeinschaftspraxis falsch verteilt worden – ein klarer und leicht erkennbarer Fehler. Der BFH entschied: Das hätte den Steuerpflichtigen auffallen müssen – spätestens nach dem Steuerbescheid. Weil das unterlassen wurde, lag eine leichtfertige Steuerverkürzung vor. Die Folge: Ärger mit dem Finanzamt und verlängerte Festsetzungsfristen. Nicht schön.

Was heißt das für Unternehmer konkret?

Ganz einfach: Sie dürfen und sollten sich auf Ihren Steuerberater verlassen – aber eben nicht blind. Sie bleiben in der Verantwortung. Wer einfach alles unterschreibt, ohne zumindest grob zu prüfen, ob die Erklärung plausibel ist, handelt leichtfertig. Und das kann im Steuerstrafrecht unangenehme Folgen haben.

Daher mein Rat als Rechtsanwalt für Steuerrecht:
– Prüfen Sie jede Steuererklärung mit gesundem Menschenverstand.
– Hinterfragen Sie Auffälligkeiten oder Posten, die Sie nicht nachvollziehen können.
– Und scheuen Sie sich nicht, im Zweifel Rückfragen zu stellen – oder sich zusätzlich rechtlich beraten zu lassen.

Denn sobald ein Anfangsverdacht im Steuerstrafrecht im Raum steht, helfen gute Ausreden nicht weiter. Dann zählt, ob Sie Ihrer Prüfpflicht nachgekommen sind – und das wird im Zweifel streng beurteilt.

Wann ein Anwalt für Steuerrecht oder Strafrecht ins Spiel kommen sollte

Spätestens wenn das Finanzamt Nachfragen stellt, eine Durchsuchung droht oder ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, sollten Sie sofort einen erfahrenen Anwalt für Steuerrecht oder Strafrecht hinzuziehen. Steuerberater sind zwar Ihre Ansprechpartner für die laufende Buchhaltung und steuerliche Gestaltung – aber im Ermittlungsverfahren oder bei strafrechtlichen Vorwürfen dürfen sie Sie nicht verteidigen. Das ist Aufgabe eines spezialisierten Rechtsanwalts.

Fazit: Zusammenarbeit statt Blindflug

Ein guter Steuerberater ist Gold wert – keine Frage. Aber Sie sollten wissen, dass Sie als Unternehmer oder Geschäftsführer trotzdem in der Verantwortung bleiben. Steuerrecht und Steuerstrafrecht sind komplexe Felder mit hohem Risiko. Wer hier Fehler macht oder Warnzeichen ignoriert, bringt sich unnötig in Gefahr. Ein kritischer Blick, eine Nachfrage mehr oder die rechtzeitige Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Steuerrecht können Ihnen im Ernstfall viel Ärger ersparen.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell überarbeitet. Er dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Anwalt für Steuerrecht oder Strafrecht.