Bad Segeberg (MIT) Ursprünglich wollte die Bundesregierung Bürokratie abbauen, im Koalitionsvertrag ist es so beschrieben. Die Vorhaben aus dem SPD-geführten Bundesarbeitsministerium lassen daran zweifeln.
„Nach dem Flop mit dem Bürokratiemonster Mindestlohngesetz bringt SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles jetzt eine irrsinnige Verordnung zum Arbeitsschutz heraus“, erkennt Hans-Peter Küchenmeister, Pressesprecher der Mittelstandsvereinigung (MIT) des Kreises Segeberg und fordert von der Bundesregierung den sofortigen Stopp der geplanten Novellierung.
Mehrere fragwürdige Paragraphen sind praxisfremd und schlicht nicht umsetzbar. Da geht es beispielsweise darum, dass in Zukunft jeder Beschäftigte eine „abschließbare Kleiderablage“ haben muss. Egal ob DAX-Unternehmen, Handwerksbetrieb oder Imbiss, ein abschließbarer Kleiderschrank pro Mitarbeiter wäre Pflicht.
Doch das ist längst nicht alles. „Arbeitsräume, Sanitär-, Pausen-und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen ausreichend Tageslicht erhalten und eine Sichtverbindung nach außen haben“, schreibt die Verordnung mit der Drucksache 509/14 auf Seite 9 vor. Die Konsequenz dürfte sein: In Toilettenräume oder Teeküchen, die bisher keine Außenfenster haben, müssten bald solche eingebaut werden. Offenbar unabhängig davon, ob das bautechnisch überhaupt möglich ist.
Und schließlich will die eigentlich gegen den Klimawandel kämpfende Regierung offenbar auch Arbeitsräume während der Arbeitszeit beheizen, die kaum benutzt werden. Künftig soll nach der neuen Verordnung auch ein Archiv oder ein Abstellraum, den ein Beschäftigter höchstens zwei- oder dreimal im Jahr betritt, eine Raumtemperatur von mindestens 17 Grad Celsius aufweisen.
Als weiteres skurriles Beispiel führt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände an, dass Firmen künftig auch Telearbeitsplätze beim Arbeitnehmer in deren Wohnung oder Eigenheim überprüfen sollen. Was genau sehen die Änderungen vor? Ein wichtiger Teil der Vorschriftenänderung betrifft den Arbeitsplatz beim Arbeitnehmer zu Hause, wenn dieser teilweise oder dauerhaft von dort für das Unternehmen tätig ist. Kategorien dafür sind etwa ein ausreichend großer Schreibtisch, damit vor der Tastatur genügend Platz für die Handballen bleibt, eine mindestens 500 Lux helle Lampe, ein Fenster und daran montierte Verdunkelungsmöglichkeiten, um blendendes Sonnenlicht vermeiden zu können. Auch ergonomische Büromöbel sollen Pflicht sein.
Angesichts der Diskussion um eine Verschärfung der Arbeitsschutzregeln sagte der MITBundesvorsitzende MdB Carsten Linnemann: „Wenn wir den Mittelstand nicht überfordern wollen, dann müssen wir dafür sorgen, dass sich Beschäftigte und Unternehmer wieder auf ihre Arbeit konzentrieren können und nicht darauf, ob die Betriebstoilette nun ein, zwei oder gar kein Fenster hat.“
„Wenn die Bundesregierung weiter glaubhaft von Bürokratieabbau sprechen will, muss sie den völlig unrealistischen und praxisfernen Plänen der Ministerialbürokratie entgegentreten“, ist das Fazit von Küchenmeister und er fordert Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) auf, Nahles „bei diesem Irrsinn zu stoppen“.
Foto: Hans-Peter Küchenmeister, Pressesprecher der MIT Kreis Segeberg, HPK@MIT-Kreis-Segeberg.de