Hamburg (sh/xx) Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU ist in Kraft getreten. Die Verordnung sieht eine Übergangszeit von zwei Jahren vor und gilt ab dem 25. Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union unmittelbar.
Mit der Einführung der DSGVO sind für Unternehmen eine Reihe von Neuerungen verbunden. Im Zentrum der Datenschutzgrundverordnung steht die Stärkung des Verbraucherschutzes. Damit verbunden ist eine Zunahme an Auflagen und Einschränkungen für Unternehmen.
Während bisher das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Strafen für Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen in Höhe von maximal 300.000 Euro vorsah, kommen in dieser Hinsicht durch die DSGVO ganz neue Dimensionen auf Unternehmen zu: In Zukunft werden Strafzahlungen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes eine Konzerns möglich sein.
Dr. Uwe Nolte empfiehlt den Unternehmen sich jetzt schon mal Gedanken zu machen um später keine bösen Überraschungen zu erleben „Klären Sie in ab, welche Datenverarbeitungsprozesse in Ihrem Unternehmen personenbezogene Daten betreffen und dokumentieren Sie diese Vorgänge. Prüfen Sie auch, ob diese Vorgänge betrieblich wirklich notwendig sind.
Der mit der DSGVO auf Sie zukommende Mehraufwand kann so rechtzeitig reduziert werden. Und vor allem entwerfen Sie Richtlinien für die zukünftige Verarbeitung personenbezogener Daten, damit eine Datenschutz- Folgenabschätzung möglich wird.“