„Wir sind enttäuscht und empört, dass das neue Denkmalschutzgesetz eine erhebliche Rechtsunsicherheit für die Unternehmen in Schleswig-Holstein bringen wird“, erklärt Marcus Schween, Federführer Recht der IHK Schleswig-Holstein. „In dieser Form schadet die Novelle dem Wirtschaftsstandort und wird daher von uns abgelehnt“, so Schween weiter.

Die IHK Schleswig-Holstein war gemeinsam mit weiteren Akteuren der Wirtschaft in das Anhörungsverfahren eng eingebunden und hat sich intensiv eingebracht. „Leider haben wir nur kleinere Verbesserungen des Gesetzes erreichen können“, so Schween, „unser Hauptkritikpunkt wurde leider nicht berücksichtigt.“

„Nach unserer Vorstellung brauchen Betroffene die Möglichkeit, im Einzelfall verbindlich zu klären, ob sie über ein Denkmal verfügen oder nicht“, so Schween weiter, „diese Kenntnis ist etwa für die Entscheidung über Veräußerungen von Grundstücken oder Umbaumaßnahmen unerlässlich.“ Dazu hatte die Wirtschaft kammer- und verbändeübergreifend einen konkreten Änderungsvorschlag unterbreitet. Die Idee ist in anderen Bundesländern bereits erfolgreich umgesetzt worden.

Stattdessen muss jetzt jeder Eigentümer selbst abschätzen, ob er ein Denkmal hat oder nicht, und zwar auf eigenes Risiko und in der Regel ohne die erforderlichen Fachkenntnisse. Gleichzeitig dürfen Denkmalbehörden dazu keine verbindlichen Entscheidungen mehr treffen obwohl sie es könnten. Betroffene werden jetzt auf den Klageweg verwiesen, mit allen Risiken und Kosten, die damit verbunden sind. Betroffene Unternehmen könnten sich zur Erstberatung aber an ihre Industrie- und Handelskammer wenden.