Ein Mietverhältnis kann sich verändern. Was am Anfang unkompliziert war, entwickelt sich manchmal zu einer echten Belastung. Spätestens dann, wenn der Mieter trotz Kündigung nicht auszieht, stehen viele Vermieter vor der Frage, wie es weitergehen soll.
In solchen Situationen fällt häufig ein Begriff: Räumungsklage. Doch der Weg dorthin ist rechtlich anspruchsvoll – und voller Stolperfallen.
Wann eine Räumungsklage überhaupt möglich ist
Eine Räumungsklage setzt immer voraus, dass das Mietverhältnis rechtlich wirksam beendet wurde. Ohne eine ordnungsgemäße Kündigung gibt es keine Grundlage für ein gerichtliches Vorgehen. Genau hier liegt eines der größten Risiken für Vermieter.
Ob wegen ausbleibender Mietzahlungen, schwerer Vertragsverstöße oder Eigenbedarfs – jede Kündigung unterliegt strengen formalen Anforderungen. Schon kleine Fehler bei der Begründung oder bei Fristen können dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist. Die Folge ist oft eine deutliche Verzögerung des gesamten Verfahrens.
Wenn der Mieter trotz Kündigung nicht auszieht
Zieht der Mieter nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht aus, geraten viele Vermieter unter Druck. Die Immobilie kann nicht genutzt werden, Mieteinnahmen bleiben aus, während laufende Kosten weiter bestehen.
So nachvollziehbar der Ärger auch ist – eigenmächtige Maßnahmen sind keine Lösung. Das Austauschen von Schlössern, das Abstellen von Strom oder das Entfernen von Möbeln ist rechtlich unzulässig und kann erhebliche Konsequenzen haben. In solchen Fällen drohen Schadensersatzansprüche und zusätzliche rechtliche Probleme.
Der einzig rechtmäßige Weg führt über das Gericht.
Der Ablauf einer Räumungsklage in der Praxis
Nach einer wirksamen Kündigung und dem erfolglosen Ablauf der Auszugsfrist kann die Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Das Gericht prüft anschließend, ob die Kündigung rechtmäßig war und ob dem Mieter noch Einwendungen zustehen.
Verläuft das Verfahren zugunsten des Vermieters, wird ein Räumungsurteil erlassen. Erst auf dieser Grundlage kann ein Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragt werden. Wie lange dieser Prozess dauert, hängt stark vom Einzelfall ab. In der Praxis sind mehrere Monate keine Seltenheit.
Warum rechtliche Unterstützung sinnvoll ist
Räumungsklagen gehören zu den Verfahren, bei denen formale Genauigkeit entscheidend ist. Fehler kosten Zeit und Geld – und lassen sich später oft nicht mehr korrigieren.
Ein Anwalt mit Schwerpunkt im Immobilienrecht sorgt dafür, dass Kündigungen rechtssicher vorbereitet werden und das Verfahren von Anfang an auf einer stabilen Grundlage steht. Das gibt Vermietern nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch eine klare Einschätzung der Erfolgsaussichten und der zu erwartenden Kosten.
Fazit
Eine Räumungsklage ist für Vermieter meist der letzte Schritt, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Sie sollte gut vorbereitet und rechtlich sauber geführt werden.
Wer frühzeitig professionellen Rat einholt, vermeidet unnötige Verzögerungen und erhöht die Chancen, die Immobilie zeitnah wieder nutzen zu können.
FAQ – Häufige Fragen zur Räumungsklage
Wie lange dauert eine Räumungsklage? Die Dauer variiert je nach Gericht und Verhalten des Mieters. In vielen Fällen dauert das Verfahren mehrere Monate, bei umfangreichen Einwendungen auch länger.
Kann der Mieter die Räumung verzögern? Ja. Mieter können sich gegen die Kündigung wehren oder Räumungsschutz beantragen. Das kann den Ablauf verlängern.
Welche Kosten entstehen für Vermieter? Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, der in der Regel der Jahresmiete entspricht. Hinzu kommen Gerichts- und Anwaltskosten.
Darf der Vermieter die Wohnung während des Verfahrens betreten? Grundsätzlich nein. Bis zur Räumung bleibt der Mieter im Besitz der Wohnung, Ausnahmen gelten nur in besonderen Situationen.
Gibt es Alternativen zur Räumungsklage? In einigen Fällen kann eine einvernehmliche Lösung sinnvoll sein, etwa durch eine Aufhebungsvereinbarung oder eine freiwillige Auszugsregelung.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe von KI-tools erstellt und redaktionell überarbeitet. Er dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Er stellt keine rechtliche Beratung dar und kann diese nicht ersetzen.
