Quickborn (em/sw) Sicherheit geht vor! Seit dem 1. Januar 2011 besteht in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Hamburg die Pflicht, Wohngebäude mit Rauchwarnmeldern auszurüsten.
„Es ist aber immer wieder zu sehen, dass viele Eigentümer dieser Pflicht nicht nachkommen. Aussagen wie: die stören an der Decke das Erscheinungsbild meiner Wohnung, bei mir brennt es sowieso nicht, die piepen sowieso nur rum, werden mir täglich zugetragen“, berichtet Bernd Maaß.
Was aber wenn es zum Schadensfall kommt und keine Rauchwarnmelder installiert sind?
„Viele Versicherungen werden sich dann auf die Pflicht der Rauchwarnmelder konzentrieren und etwaige Ansprüche dann nicht begleichen“, weiß der Brandschutzexperte und sagt abschließend: „Informationen erhalten Sie bei uns. Wir sind Facherrichter für Hekatron-Rauchwarnmelder.“