Die Amtsgerichte melden in diesen Monaten niedrige Fallzahlen von Firmeninsolvenzen. Dennoch treten regelmäßig neue Fälle auf, in denen Firmen in die Insolvenz fallen und Gläubiger um ihr Geld bangen müssen. Nicht nur die offenen Forderungen sind in Gefahr, sondern vermehrt machen Insolvenzverwalter vom sogenannten „Anfechtungsrecht“ Gebrauch.

Nach § 133 InsO ist der Verwalter unter bestimmten Umständen berechtigt, diejenigen Gelder von Geschäftspartnern zurück zu fordern, welche sie über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren erhalten haben. Während die wachsenden Risiken der persönlichen finanziellen Haftung für die Inhaber und Geschäftsführer ein bedeutendes Risiko darstellen, liegt hier eine oft vernachlässigte Chance für die geschädigten Gläubiger.

Als Referenten konnten wir den Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Herrn Matthias Lorenzen, Partner bei der Wirtschaftskanzlei Ehler, Ermer & Partner aus Neumünster gewinnen. Herr Lorenzen ist auch Fachanwalt für Insolvenzrecht und führt nicht nur als Insolvenzverwalter Verfahren, sondern er berät auch Firmen in Not, begleitet bei Sanierungen und berät Unternehmen, welche versuchen wollen, von den Forderungen noch etwas zu retten.

Am Veranstaltungsabend stehen Ihnen folgende Personen für Fragen zur Verfügung:

die EEP-Spezialisten Herr Matthias Lorenzen, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Herr Marcus Menke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, sowie
Herr Hartmut Grund, Steuerberater/Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV. E.V.).

Anmeldungen richten Sie bitte bis 22.01.2016 an anmeldung@wa-nms.de.