Norderstedt (mp/em) Seit 2008 ist Sven Wojtkowiak als Harmonia Versicherungsmakler in Norderstedt bekannt. Nun ist Schluss mit der Harmonie. Das Wirtschaftsmagazin fragte nach.
Herr Wojtkowiak, nun ist Schluss mit der Harmonie - was ist passiert?
Anfang des Jahres rief mich ein gar nicht so freundlicher Kollege aus München an und behauptete er hätte die Namensrechte an der „HARMONIA“ und das gleich europaweit. Er erzählte noch vom HABM und OAMI in Alicante und ich verstand nur „Bahnhof“. Da ich mit meiner Firma im Handelsregister eingetragen war, nahm ich dieses Telefonat zuerst nicht ganz so ernst.
Die meisten Gewerbetreibenden gehen davon aus, das mit der Anmeldung bei dem örtlichen Amtsgericht und der IHK der Name geprüft wird und somit genehmigt ist. Ein fataler Irrtum?
Es ist richtig, dass vor der Handelsregistereintragung geprüft wird, ob es eine ähnlich lautende Firmierung in der gleichen Branche in dem eigenen und den angrenzenden Bundesländern schon gibt. Da ich nicht überregional tätig werden wollte, hielt ich dieses auch für ausreichend. Ein fataler Irrtum!
Was hätten Sie theoretisch alles prüfen müssen?
Nicht nur theoretisch sollte man prüfen, ob für seinen Firmennamen oder eine neue Marke bereits eine eingetragene Registrierung vorhanden ist. Hierbei ist es nicht ausreichend die Handelsregistereintragungen zu prüfen. Ebenfalls ist die Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München, dem Harmonisierungsamt für den europäischen Binnenmarkt (HABM) in Alicante und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf zu überprüfen. Dieses sollte man einem Fachanwalt für internationales Markenrecht überlassen. Dieser sollte eine umfassenden Markenrechtsrecherche durchführen. Nur so kann mann sicher sein, dass niemand ältere Rechte an seinem Namen oder seiner Marke besitzt. Wenn man hier Sicherheit erlangt hat und nur regional tätig sein möchte, reicht die Handelsregistereintragung absolut aus. Es gilt grundsätzlich: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, d.h. die älteren Rechte haben dann Vorrang.
Und nun? Welche Umfirmierungen kommen auf Sie zu?
Ich war gezwungen meine Website und alle Firmierungen im Internet sofort herunterzunehmen. Des Weiteren müssen alle Firmierungen bezüglich der Kundenkommunikation geändert werden. Also, Firmenlogo, Werbeschilder, Briefbögen, Stempel, Visitenkarten etc. Natürlich sollte man dann komplett umfirmieren, d.h. die Änderung der Handelsregistereintragung, der Gewerbeanmeldung, der Bankkonten und der Telefonbucheinträge muss vorgenommen werden.
Wie groß ist für Sie der verursachte Schaden? Monetär und für Ihre Außendarstellung?
Das ist monetär sehr schwer zu beziffern, da der größte Schaden ja nicht im Bereich der messbaren Kosten für neue Schilder, Druckstücke und Gebühren entsteht, sondern der personelle, zeitliche Aufwand ist das größte Problem. Sie sprachen auch den Schaden in der Außendarstellung an. Diesen halte ich ebenfalls für eminent. Oder, was würden Sie über eine Firma denken, dessen Internetseite Sie nicht mehr aufrufen können und beim Vorbeifahren bemerken Sie, dass das Firmenschild abgebaut ist? Es dauert einfach seine Zeit bis diese Dinge gewechselt sind und bei Weiterbenutzung des Namens wurde mir eine Strafzahlung von bis zu 100.000 Euro „angeboten“. Der größte Schaden entsteht meiner Meinung nach jedoch im emotionalen Bereich, da man von der gerade mühsam aufgebauten Identität und Bekanntheit wieder loslassen muss.
Ihr Rat an andere Unternehmer?
Bange machen gilt nicht, aber manchmal ist es eben besser vorher etwas zu investieren bevor man dann den Schaden hat. Hier muss man allerdings auch den „richtigen“ Fachanwalt mit beauftragen. Oder Sie machen es gleich so wie ich jetzt: „Be your own brand - sei deine eigene Marke“. Wir heißen jetzt WOJTKOWIAK Versicherungsmakler e.K.. Im Internet finden Sie uns unter www.versicherungsmakler-norderstedt.de.