Kreis Segeberg (hpk/ab) Die Mittelstandsund Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) fordert die Abschaffung der Vorfälligkeitsregelung für Sozialversicherungsbeiträge. Segebergs MIT-Kreisverbandsvorsitzender Sven Boysen ist enttäuscht über die Kieler Regierungsfraktionen.

Auf Antrag der FDP-Fraktion stand das Thema Bürokratieabbau auf der Agenda des Schleswig- Hosteinischen Landtages. Die Landesregierung solle sich auf der Bundesebene für eine Entlastung der Unternehmen einsetzten. Speziell ging es um die 2005 beschlossene Entscheidung zur Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge. Die FDP forderte, dass die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge wieder am 15. des Folgemonats erfolgen soll. Die damalige rot-grüne Bundesregierung hatte mit dem Rentenentlastungsgesetz vom 3. August 2005 beschlossen, ab Januar 2006 die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge vorzuverlegen. Anstatt bis zum 15. des Folgemonats mussten die Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge bereits zum drittletzten Bankarbeitstag für den Folgemonat zahlen. Damit sollte insbesondere die Liquidität der gesetzlichen Rentenversicherung verbessert werden.

Belastung für Unternehmen
Die vorgezogene Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge bedeutet eine doppelte Belastung der Unternehmen. Erstens wird den Firmen unberechtigterweise Liquidität entzogen und zweitens werden die Arbeitgeber mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand belastet. Insbesondere mittelständische Betriebe leiden unter dem erheblichen bürokratischen und finanziellen Mehraufwand. Einerseits müssen die Arbeitgeber die Beiträge zu einem Zeitpunkt zahlen, zu dem die tatsächliche Lohnhöhe, insbesondere bei Abrechnungen nach erbrachten Arbeitsstunden, noch nicht bekannt ist. Im Folgemonat müssen die Erklärungen der Arbeitgeber dann entsprechend den tatsächlichen Entgelten korrigiert werden. Zum anderen wird den Unternehmen durch die vorgezogene Fälligkeit Liquidität entzogen. Dies schwächt die Investitionsfähigkeit der Unternehmen und behindert somit die Schaffung von Arbeitsplätzen. „Die Stabilisierung der Sozialversicherungen wurde 2005 auf dem Rücken der Unternehmen durch den Entzug von Liquidität und zusätzlichem bürokratischen Verwaltungsaufwand erkauft. Es wird Zeit, den Unternehmen im Mittelstand die Liquidität zurückzugeben und ihre Abhängigkeit von der verzinsten Vorfinanzierung über den Kapitalmarkt zu verringern“, erklärte der CDU-Wirtschaftspolitiker Hartmut Hamerich. Problematisch sei die aktuelle Regelung vor allem für Unternehmen im Handwerk, die die Sozialbeiträge zum Teil zu einem Zeitpunkt leisten, an dem die konkrete Anzahl an Arbeitsstunden noch gar nicht bekannt sei. Durch die Korrektur dieser Zahlen entstünde ein erheblicher Bürokratieaufwand, der vor allem kleine und mittlere Unternehmen belaste.

Antrag scheitert
Die Stimmen von FDP und CDU reichten nicht aus, der Antrag wurde mit denen der Regierungsfraktionen abgelehnt. „Bei der Einführung der Vorfälligkeitspflicht hat sich die christlich-demokratische Union zu Recht gegen die mittelstandsfeindliche Regelung ausgesprochen. Ich begrüße den Vorstoß der Schleswig-Holsteinischen CDU und FDP Fraktionen“, so Boysen. „Umso mehr verurteile ich die mittelstandsfeindliche Entscheidung der Dänen-Ampel-Koalition. Der Grund für die Einführung der Vorfälligkeit, der finanzielle Engpass in der gesetzlichen Rentenversicherung, ist zwischenzeitlich weggefallen.“ Ministerpräsident Albig hatte 2013 im Landtag angekündigt, bis zum Jahr 2020 wolle seine Landesregierung den Bürokratieaufwand für die Unternehmen in Schleswig-Holstein „in Zeit und Geld“ halbieren. „Jetzt steht er als Duckmäuser da“, stellt Boysen fest.

Foto: Der MIT-Kreisvorstand: (v.l.n.r.) Michael Stenzel, Stefan Kresse, Hans-Peter Küchenmeister, Sven Boysen, Uwe Gätjens und Gunnar Becker.